Man habe die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten im Landesdienst grundlegend überarbeitet und verschärft, so Ebling. Die neue Regelung soll demnach sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten - also unter anderem für Polizisten und Lehrer.
Bewerber müssen erklären, keiner extremistischen Organisation anzugehören
Der Innenminister erklärte, wer in den Staatsdienst aufgenommen werden wolle, müsse seine Verfassungstreue schriftlich in einer Selbstauskunft bestätigen. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten dabei erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Dazu gebe es bereits jetzt eine Liste mit Gruppierungen und Organisationen, die dem entgegenstünden. Auf dieser Liste werde künftig auch die AfD stehen. Wer diese Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, erklärte Ebling.
Mitgliedschaft in extremistischer Organisation kann Dienstvergehen sein
Für bereits bestehende Mitarbeitende im Staatsdienst könne die Mitgliedschaft in einer der gelisteten Organisationen ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Bei offensichtlichen Verstößen drohe die Entfernung aus dem Dienst. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall, so Ebling: "Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber."
AfD beklagt systematische Schikanierung der Partei
Von der AfD gibt es scharfe Kritik an dem Vorhaben, in Rheinland-Pfalz keine ihrer Parteimitglieder mehr im öffentlichen Dienst einzustellen. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier warf Innenminister Ebling vor, zu antidemokratischen Mitteln zu greifen und AfD-Mitglieder mit Berufsverboten zu bedrohen. "Statt konkreter Vorwürfe wird ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt", so Münzenmaier.
Ebling fordere damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. "Ministerpräsident Schweitzer muss seinen wildgewordenen Minister umgehend zurückpfeifen", verlangte Münzenmaier.
Auch AfD-Landes- und Fraktionschef Jan Bollinger beklagte: "Die AfD-Opposition wird systematisch schikaniert." Die Partei rate jedem Betroffenen, kühlen Kopf zu bewahren und sich juristisch zu wehren. "Die AfD-Fraktion wird politisch und juristisch Widerstand leisten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde verteidigen", so Bollinger.
CDU: Statt Rechtssicherheit liefert Ebling politische Inszenierung
Deutliche Kritik kommt auch von der CDU Rheinland-Pfalz am Vorgehen des Innenministers. Ebling habe erst vor Kurzem betont, dass ein solcher Schritt nur gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund erfolgen könne. Und dass man das Ergebnis der AfD-Klage gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz abwarten müsse. Jetzt presche der Minister plötzlich vor, so der CDU-Landesvorsitzende Gordon Schnieder. "Statt Rechtssicherheit liefert Ebling politische Inszenierung." Oberstes Gebot müsse die Rechtssicherheit einer solchen Entscheidung sein und dafür komme Eblings Vorstoß eindeutig zu früh.
AfD-Einstufung vorläufig ausgesetzt Beamte in RLP sollen trotzdem strenger auf Verfassungstreue überprüft werden
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat angekündigt, bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst oder den Staatsdienst, verschärfte Grundsätze für die Verfassungstreue anzulegen.
AfD-Einstufung löste Debatte über Parteimitglieder im Staatsdienst aus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die gesamte AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft. Aktuell liegt die Einstufung wegen der Klage der AfD jedoch auf Eis. Die Entscheidung löste unter anderem eine Debatte darüber aus, ob Parteimitglieder der AfD im Staatsdienst arbeiten sollten - als Lehrer an Schulen, bei der Polizei oder der Bundeswehr.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium erklärte, es habe schon vor der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können. Kernstück sei die nun erarbeitete Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue. Sie wird nach Angaben des Ministeriums voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.