Im Koalitionsvertrag wurde den Apotheken eine Erhöhung des Apotheken-Fixums zugesichert. Also eine Erhöhung der Vergütung für die Apotheke, wenn ein rezeptpflichtiges Medikament über die Ladentheke geht. Aktuell liegt dieser Wert bei 8,35 Euro und wurde seit 2013 nicht mehr erhöht.
Darum fordern die Apothekerverbände schon seit längerem eine Erhöhung auf 9,50 Euro. Begründet wird die Forderung mit gestiegenen Personal- und Energiekosten. RLP-Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) teilt diese Einschätzung und fordert von der Bundesregierung ebenfalls eine Erhöhung.
Neue Apothekenreform sieht keine Erhöhung vor - Versorgung in Gefahr?
Der neue Gesetzentwurf sieht das allerdings nicht vor. Das sorgt für starke Kritik seitens der Apothekerverbände. Ohne eine entsprechende Erhöhung sei eine ausreichende Finanzierung für ein flächendeckendes Apothekennetz nicht gegeben, so Peter Schreiber, Geschäftsführer des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz. Die wichtigste Stellschraube, um diese Finanzierung weiterhin zu sichern und dem Apotheken-Sterben entgegen zu wirken, sei ein "faires Honorar".
Gesetzlichen Krankenkassen fehlt das Geld
Der Gesetzentwurf folgt dagegen nun der Forderung der Gesetzlichen Krankenkassen. Diese hatten zuvor gefordert, das Apothekenfixum nicht weiter zu erhöhen. Das hätte für die Kassen Mehrkosten von insgesamt über einer Milliarde Euro im Jahr zur Folge gehabt, teilte die AOK mit.
Apotheken sollen zusätzliche Leistungen anbieten können
Dafür ermöglicht der Entwurf Apotheken, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. Neben Grippe- und Corona-Schutzimpfungen sollen sie beispielsweise auch gegen Tetanus oder Viruserkrankungen impfen dürfen.
In bestimmten Fällen soll es ihnen auch erlaubt sein, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept herauszugeben. Zudem sollen sie Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten wie Diabetes oder Herzkreislauferkrankungen anbieten.