Süßes-oder-Saures-Tour

Halloween: Wer haftet bei üblen Kinderstreichen und weitere Tipps

Streiche satt - wann, wenn nicht an Halloween?! Allerdings können dabei auch Schäden entstehen, wenn die Kinder um die Häuser ziehen. Wer muss dann dafür aufkommen?

Teilen

Stand

Von Autor/in Jacob Thies

Konfetti im Briefkasten oder Senf an der Türklinke - verkleidete Kinder spielen den Erwachsenen an Halloween viele Streiche. Manchmal schlagen sie dabei aber über die Stränge, beschmieren Hauswände oder zerkratzen Autos. Wer muss dann für die Sachbeschädigungen aufkommen? Und was ist zu beachten?

Kinder oder Eltern - wer haftet wann?

Kindern unter sieben Jahren haften nicht selbst. Und auch der einschlägige Satz: "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt so nicht. Zwar müssen Eltern in der Regel für ihre Kinder einstehen, wenn die etwas kaputt machen. Das gilt aber nicht automatisch. Eltern müssen nämlich nur dann für die Schäden aufkommen, wenn sie ihre eigene Aufsichtspflicht verletzt haben, also selbst etwas falsch gemacht haben.

Ob das so ist, hängt vom Einzelfall ab. Es kommt dabei auf das Alter und den Charakter des Kindes an. Ein verkleideter Dreijähriger, der auch abseits von Halloween gerne mal was kaputt macht, muss etwa ganz anders beaufsichtigt werden als eine Sechsjährige, die auch sonst immer sorgfältig mit allem umgeht.

Sind die Kinder sieben Jahre alt oder älter, können sie gegebenenfalls sogar selbst haften. Es wird dann geprüft, ob das Kind sein Verhalten und die möglichen Folgen schon selbst einschätzen konnte. Dass das Kind nur wenig oder kein Geld zur Verfügung hat, spielt dabei keine Rolle. Im Zweifel muss es den Schaden abstottern, wenn es mal selbst Geld verdient.

Wann zahlt die Versicherung bei Halloween-Schäden?

Bei Sach- und Personenschäden, die Kinder verursachen, kann unter Umständen die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen. Da ist aber sehr abhängig vom Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Zerkratzte Autos und beschmierte Hauswände Halloween-Schäden - wann zahlt welche Versicherung?

Wenn ein Halloween-Streich aus dem Ruder läuft und es zu Sachbeschädigungen kommt, stellt sich schnell die Frage: wer zahlt?

Der Vormittag SWR1 Rheinland-Pfalz

Auch wenn am Ende nicht ermittelt werden kann, wer für den Schaden verantwortlich ist, sind die Betroffenen in der Regel vor zu hohen Kosten geschützt. Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die Vollkasko bei Schäden am Auto.

Müssen Eltern ihre Kinder bei der Süßes-oder-Saures-Tour begleiten?

Es kommt auf das Alter, die Reife und die Einsichtsfähigkeit des Kindes an. Dreijährige wird man wohl eher begleiten müssen, 15-Jährige können auch schon komplett ohne Begleitung losziehen. Es gibt aber keine feste Grenze.

Allerdings gilt generell, dass am Abend von Halloween die Eltern besonders aufmerksam sein müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schäden durch Kinder entstehen, ist nämlich wesentlich höher als sonst. Wer also auf Nummer sicher gehen will, läuft selbst mit, wenn seine Kinder von Haustür zu Haustür ziehen.

Von Erschrecken bis Cannabis: Das sollte man beachten

Halloween soll ein Spaß sein, für Groß und Klein. Hierbei sollte man jedoch aufpassen. Wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen. Worauf man achten sollte, schreibt deshalb die Polizei Trier:

Das bloße Erschrecken von Menschen ist demnach nicht zwingend strafbar. Aber: Sollte sich jemand beim panischen Flüchten verletzten, könne dies strafrechtlich geahndet werden. Auch das scherzhafte Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen sei rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und ziehe eine Strafanzeige nach sich. Vorsicht gelte bei berauschenden Mitteln, wie bei Alkohol oder Cannabis! Bei Konsum sollten Fahrzeuge aller Art, das Fahrrad oder auch der E-Scooter, besser stehen bleiben.

Das Mitführen von Waffen und das Drohen mit Waffen sei kein Spaß und stellt auch eine Straftat dar. Die Polizei empfiehlt deshalb, keine täuschend echt aussehenden Waffen mitzuführen.

Halloween-Veranstaltungen: So wird in Rheinland-Pfalz 2025 gefeiert

In der Pfalz wird es am Freitag, den 31. Oktober, wieder schaurig schön und gruselig und an jeder Ecke wimmelt es nur so von Zombies, Hexen und gruseligen Clowns. Wem das keine Angst macht und wer Lust auf Gänsehaut hat, der hat die Qual der Wahl, denn in der Pfalz wird einiges geboten.

Auch in Kaiserslautern, Pirmasens oder Zweibrücken gibt es in diesem Jahr wieder viele Veranstaltungen - und das nicht nur in den großen Städten.

Von Taschenlampenführungen über Familienaktionen bis hin zu klassischen Partys ist auch rund um Koblenz so einiges los. Diese Veranstaltungen sorgen für Gänsehaut-Momente!

Andernach

Polizei bittet um Vorsicht mit Halloween-Verkleidungen Andernach: Kinder erschrecken Passanten mit täuschend echten Messerattrappen

Halloween-Kostüme sollten nicht zu echt aussehen. Darum bittet die Polizei und wendet sich dabei besonders an Eltern. Hintergrund ist ein Vorfall in Andernach.

Rezepte, Deko, Kostüme & mehr Gruselige Ideen für die Halloween-Party

Halloween steht vor der Tür! Kürbisse werden als Deko geschnitzt, alle tragen gruslige Kostüme und auch beim Essen darf es richtig schaurig sein. Hier ein paar tolle Ideen!

Speyer

Gruselfest als Konkurrenz für Reformationstag und Allerheiligen? Speyer: So reagieren die Kirchen auf Halloween

Der kirchliche Kalender ist ja recht voll dieser Tage. Vor allem Kinder scheinen sich aber wesentlich mehr für das Thema Halloween zu interessieren. Ein Problem für die Kirchen? Im Gegenteil.

Pfalz

Hohe Nachfrage nach Plastik-Skeletten, Kürbis-Deko und Co. Halloween im Trend: Millionenumsätze im Einzelhandel in der Pfalz erwartet

Das bekannte Gruselfest Halloween wird in den USA groß gefeiert und findet jetzt auch in der Pfalz viele Anhänger. Das spiegelt sich wohl auch im Einzelhandel wider, sagt ein Sprecher des Handelsverbandes Mitte. Ihm zufolge erwarten die Händlerinnen und Händler bei typischen Halloween-Produkten steigende Umsätze.

SWR4 RP am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz