Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Totschlags

Bluttat in Unkenbach: 19-Jähriger angeklagt

Eine Frau wurde im Juni auf brutale Art und Weise in Unkenbach im Donnersbergkreis getötet. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Totschlags gegen den Tatverdächtigen erhoben.

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Von Autor/in Luca Schulz

Die Vorwürfe gegen den 19-Jährigen wiegen schwer und lesen sich grausam: Am Abend des 12. Juni soll der Heranwachsende das Grundstück der 55-Jährigen in Unkenbach aufgesucht und das Haus der Frau betreten haben. Genau das war ihm zuvor richterlich untersagt worden.

Als die Frau den 19-Jährigen sah, forderte sie ihn laut Staatsanwaltschaft auf, das Haus zu verlassen. Im Hof dann die Bluttat: Von hinten habe der 19-Jährige der Frau in den Rücken getreten, mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und anschließend auf die am Boden liegende Frau eingestochen.

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Tatverdächtige durfte Grundstück in Unkenbach nicht betreten

Der 19-jährige Tatverdächtigte war laut Staatsanwaltschaft mit der 14-jährigen Tochter der getöteten Frau befreundet. Laut Staatsanwaltschaft sind sie mal befreundet gewesen. Nachdem es zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber dem Mädchen gekommen sein soll, stellte die Mutter einen Antrag auf eine Gewaltschutzverfügung. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der 19-Jährige, das Grundstück der Familie nicht ohne Zustimmung zu betreten. Nach dem Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der junge Mann die Mutter für das Ende der Freundschaft verantwortlich machte.

19-Jähriger gesteht die Tat von Unkenbach

Der 19-Jährige wurde nach einer Fahndung in Löllbach im Kreis Bad Kreuznach festgenommen. Er hat sich inzwischen zur Tat geäußert und den Ablauf im Wesentlichen eingeräumt. Einen entsprechenden Tatplan habe er jedoch bestritten, so der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring. Die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern muss jetzt entscheiden, ob es zum Prozess kommt. Bis dahin sitzt der 19-Jährige in Untersuchungshaft.

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Luca Schulz
SWR-Redakteur Luca Schulz

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