Betreiber wehrt sich gegen Vorwürfe

Wildpark Potzberg: Tiere artgerecht gehalten, Futtertiere nicht tierschutzgerecht getötet?

Es gibt keine tierschutzrechtlichen Probleme bei den regulären Tieren im Bestand des Wildparks Potzberg im Kreis Kusel. Die Ermittlungen sind damit aber nicht abgeschlossen. Möglicherweise gibt es Verstöße bei einer Rattenzucht - die Tiere dienen als Futter für die Greifvögel im Park. Der Betreiber wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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Stand

Die Polizei hat den rund 30 Hektar großen Wildpark und Greifvogelzoo Potzberg am Mittwoch gemeinsam mit dem Veterinäramt durchsucht. Die Kontrolle dauerte nach Polizeiangaben etwa zehn Stunden. Dabei wurden die rund 800 Tiere und ihre Gehege überprüft. Hinweise darauf, dass sie gefährdet oder misshandelt werden, bestätigten sich nicht; kein Tier wurde sichergestellt.

Was der Betreiber des Wildparks im Kreis Kusel sagt

Für den Betreiber des Wildparks und Greifvogelzoos Potzberg, Harald Schauß, sind die Anschuldigungen gegen ihn "unzutreffend und haltlos". Er verweist darauf, dass das Wohl der Tiere für ihn und sein Team an erster Stelle stehe und die Tiere täglich versorgt und betreut würden. Der Betreiber bezeichnet den Park selbst auch als sein "Lebenswerk".

Der Betreiber will die Anschuldigungen nicht einfach so stehen lassen, sondern sich sachlich und mit Nachdruck dagegen wehren. Gleichzeitig bittet das Team vom Wildpark und Greifvogelzoo Potzberg darum, nicht vorschnell zu urteilen, sondern die tägliche Arbeit mit den Tieren zu berücksichtigen und nicht aufgrund einzelner Behauptungen vorschnell zu urteilen. Besucherinnen und Besucher seien eingeladen, sich selbst ein Bild von den Tieren und ihrer Haltung zu machen.

Mögliche Probleme bei Rattenzucht

Polizei und Veterinäramt haben nach eigenen Angaben im Wildpark auch eine Rattenzucht gesehen: Mehrere tausend Ratten würden wohl als Futter für die Greifvögel gehalten. Nun wird geprüft, ob sie vor dem Verfüttern nicht tierschutzgerecht getötet wurden. Die Ermittlungen laufen, das schriftliche Ergebnis der Tierkontrolle steht noch aus. Der Park bleibt unter Auflagen geöffnet.

Durchsuchung nach Hinweisen auf Verstöße gegen Tierwohl

Laut Polizei gab es im Juli Hinweise auf Verstöße in dem Park. Dem Betreiber wird vorgeworfen, "Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet oder ihnen aus Rohheit erhebliche sowie länger anhaltende oder wiederholte Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben". Die Durchsuchung leitete die Kriminaldirektion Kaiserslautern. Fachleute des zuständigen Veterinäramts waren vor Ort, um die Tierhaltung zu überprüfen und mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu dokumentieren. Zusätzlich unterstützten Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik die Durchsuchung im Wildpark und Greifvogelzoo. Sie sicherten das Gelände und halfen bei der Spurensuche.

Hintergrund: Was das Tierschutzgesetz verbietet

Das deutsche Tierschutzgesetz untersagt, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Verstöße können als Straftat gewertet werden und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Einrichtungen mit vielen Tierarten wie Wildparks und Zoos stehen regelmäßig unter Aufsicht der Veterinärbehörden. Sie kontrollieren, ob Haltung, Versorgung und Umgang mit den Tieren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Polizei stellt auch Waffe sicher - mutmaßlich Erbstück

Wie die Polizei berichtet, fand sie bei der Durchsuchung auch eine Schusswaffe samt Munition im Privathaus des Betreibers des Parks. Bei der Waffe handelt es sich laut Polizei vermutlich um ein Erbstück. Da der Mann nicht nachweisen konnte, dass er sie legal besitzt, ermittelt die Polizei wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffenrecht. Es wurden auch weitere Waffen sichergestellt, die sich legal im Besitz des Betreibers befanden.

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SWR

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