Laut Gesetz müssen in Rheinland-Pfalz Veranstaltungsräume, die Platz für 200 oder mehr Menschen bieten, alle drei Jahre auf den Brandschutz geprüft werden. Für Veranstaltungsorte, wo es auch Essen gibt, gilt diese regelmäßige Prüfpflicht erst ab einer Kapazität von mindestens 400 Menschen. Zuständig für die Prüfungen sind die Bauämter der Städte und Kreise.
Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten in Abständen von längstens drei Jahren zu prüfen.
Personalmangel verhindert Brandschutzkontrollen im Donnersbergkreis
Und in den Verwaltungen gibt es vielerorts zu wenig Personal. Etwa musste sich im vergangenen Jahr im Donnersbergkreis ein Prüfer monatelang allein um alle anstehenden Aufgaben kümmern. Die zweite Stelle, die für die regelmäßigen Brandschutzprüfungen vorgesehen ist, war fünf Monate lang nach Angaben der Kreisverwaltung nicht besetzt. Deshalb mussten Prüfungen verschoben werden, die dieses Jahr nachgeholt werden sollen. Ähnlich sieht es im Kreis Kaiserslautern aus. Auch dort war längere Zeit eine von zwei Prüferstellen nicht besetzt.
Kreis Südwestpfalz will mehr Personal einstellen
Auch im Kreis Südwestpfalz konnten die Prüfer im vergangenen Jahr nicht alle Kontrollen fristgerecht durchführen. Damit das künftig besser gelingt, soll eine neue Stelle in Verwaltung geschaffen werden, um die Prüfer zu entlasten. Etwa bei Schreibarbeiten und Dokumentationspflichten.
Kreis Kusel sieht erheblichen Mehraufwand durch Nachkontrollen
Auch im Kreis Kusel kann der gesetzlich vorgeschriebene Prüfturnus von maximal drei Jahren derzeit nicht in allen Fällen eingehalten werden. Die Kreisverwaltung begründet dies unter anderem mit zusätzlichem Aufwand durch häufig festgestellte Mängel, die Nachkontrollen und Verwaltungsverfahren erforderlich machen. Die Rückstände würden jedoch priorisiert abgearbeitet, mit dem Ziel, künftig wieder fristgerecht zu prüfen.
Verantwortung für Brandschutz liegt immer beim Betreiber
Die Verwaltungen betonen: Die Betreiber von Veranstaltungsräumen müssen selbst sicherstellen, dass der Brandschutz jederzeit eingehalten wird. Das gelte, auch wenn die letzte Kontrolle länger zurückliegt. Eine Kontrolle entbinde demnach nicht von der Haftung für entstandene Personen- oder Sachschäden, falls es zu einem Brand kommt.
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Zwei der rund 100 Verletzten vom Silvesterunglück in der Schweiz in Crans-Montana werden derzeit in der BG Klinik Ludwigshafen behandelt. Sie schweben nach wie vor in Lebensgefahr.
Kommunen betreiben Veranstaltungsort oft selbst
Die Stadt Pirmasens weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Großteil der betroffenen Veranstaltungsräume, die regelmäßig geprüft werden müssen, von ihr selbst betrieben wird. Etwa die Festhalle, die Messehallen oder verschiedene Mehrzweckhallen. Ähnlich sieht es auch in anderen Kommunen aus.