Jetzt ist der Bundesgerichtshof, kurz BGH, am Zug. Er muss das Urteil auf mögliche Rechtsfehler prüfen. Nach Angaben des Landgerichts Zweibrücken haben sowohl zwei Vertreter der Nebenklage - also Mitglieder der Familie des getöteten Zugbegleiters - als auch die Verteidigung des Angeklagten Revision eingelegt.
Nebenklage fordert Verurteilung wegen Mordes
Die Vertreter der Nebenklage kritisieren vor allem, dass das Landgericht keinen Tötungsvorsatz angenommen hatte. Die Familie des Opfers hatte eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert.
Die Verteidigung sieht einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Das Strafmaß sei demnach zu hoch angesetzt, sagte die Anwältin des Verurteilten.
Serkan Çalar bei Fahrkartenkontrolle tödlich verletzt
Der Zugbegleiter Serkan Çalar war im vergangenen Februar in einem Zug bei Landstuhl im Kreis Kaiserslautern mit Schlägen lebensgefährlich verletzt worden, nachdem er die Fahrkarte eines Fahrgasts sehen wollte. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus. Der Täter war dafür vom Landgericht Zweibrücken zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Prozess am Landgericht Zweibrücken Zehn Jahre Haft nach Tod von Zugbegleiter Serkan Çalar - Revision angekündigt
Zehn Jahre Haft - so das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar. Die Nebenklage wird wohl in Revision geht.