Der 65-jährige Angeklagte wirkte auf Prozessbeobachter recht emotionslos, als das Urteil verkündet wurde. Nach einem kurzen Kopfschütteln blieb er regungslos neben seinem Verteidiger sitzen. Der Richter sprach von einem umfangreichen Verfahren, in dessen Verlauf viele Zeugen und Opfer gehört wurden.
51 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern angeklagt
Insgesamt waren dem Mann 51 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen worden. Große Teile des Prozesses wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, um die Opfer zu schützen. Der Tatzeitraum geht über rund dreieinhalb Jahre. Die betroffenen Mädchen waren zu dieser Zeit zwischen 12 und 15 Jahre alt. Nicht alle zur Anklage gebrachten Taten seien zweifelsfrei nachweisbar, erklärte der Richter.
Vergewaltigung und sexueller Kindesmissbrauch in mehreren Fällen
Das Gericht ist aber davon überzeugt, dass der Mann mindestens die Hälfte der Taten auch wirklich begangen hat. Darunter drei Fälle von Vergewaltigung und mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch mit und ohne Körperkontakt. Ein Problem: Es gab keine objektiven Beweise für die Taten. Anklage und Urteil stützen sich daher auf die Aussagen und Glaubwürdigkeit der Opfer, Zeugen, Ermittler und Gutachter.
Kein Zweifel an Glaubwürdigkeit der Opfer
Die Opfer mussten lange Befragungen über sich ergehen lassen. Der Richter wörtlich: "Man musste denen die Details quasi aus der Nase ziehen." Das habe aber letztlich auch zur Glaubwürdigkeit beigetragen. "Wer lügt oder einen Komplott schmiedet, der erzählt seine Geschichte meist frei, ohne lästige Nachfragen, auf die er keinen Einfluss hat", erklärte der Richter. Daher gebe es keine Zweifel an den Ausführungen der Mädchen.
Geschenke als Mittel zur Annäherung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann über seinen minderjährigen Sohn und dessen Freundin Kontakt zu den Opfern aufgebaut hat. Um das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, habe er ihnen teure Geschenke gemacht, darunter Smartphones, Kleidung oder sogar ein Haustier. Dinge, die sich die Eltern der Kinder nicht leisten konnten oder wollten. Mit diesen Geschenken soll er die Mädchen dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen zu dulden oder an ihm vorzunehmen.
Landgericht Zweibrücken verhängt keine Sicherungsverwahrung
Der Richter sprach auch von einer Persönlichkeitsstörung des 65-Jährigen. Er habe kein Unrechtsbewusstsein und glaube, dass Gesetze für ihn nicht gelten. Ein Gutachter bescheinigte, dass von dem Mann eine Wiederholungsgefahr ausgeht. Trotzdem wurde im Anschluss der Haftstrafe keine Sicherungsverwahrung verhängt. Diese habe hohe rechtliche Hürden, begründete der Richter. Zwar gehe eine Wiederholungsgefahr von dem Mann aus, diese sei aber zu abstrakt, um einer Sicherungsverwahrung zu rechtfertigen.
Konkrete Situation könne sich nicht wiederholen
Die konkrete Situation, die der Angeklagte hier ausgenutzt hat, könne sich so nicht wiederholen, wenn er die Haftstrafe abgesessen hat, erläutert der Richter. Schließlich waren die späteren Opfer Freundinnen seines gleichaltrigen Sohnes. Sie gingen zur gleichen Schule und verbrachten ihre Freizeit zusammen. Das habe der 65-Jährige ausgenutzt. Bis er aus dem Gefängnis kommt, seien sein Sohn und seine Freunde und Freundinnen aber älter und so eine Gelegenheit ergebe sich nicht mehr, begründete der Richter die Entscheidung gegen eine Sicherungsverwahrung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.