Die Behörde begründete den Schritt am Mittwoch damit, dass es keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gebe - insbesondere nicht für den Straftatbestand der Untreue. Auch stehe die Bewilligung eines langjährigen unbefristeten Sonderurlaubs in Einklang mit der Urlaubsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Dagegen legen die Freien Wähler nun Rechtsmittel ein. Sie wollen erreichen, dass es doch ein Ermittlungsverfahren gibt. Die jetzt abgeschlossenen Vorermittlungen waren im Januar durch eine Strafanzeige der Freien Wähler ausgelöst worden.
Landesregierung vs. Freie Wähler Umstrittener Sonderurlaub: Staatsanwaltschaft Mainz leitet Vorermittlungen ein
Im Streit um Sonderurlaube für Spitzenbeamte des Landes hat die Staatsanwaltschaft Mainz nun Vorermittlungen eingeleitet.
Sonderurlaubszeit wird auf Pension angerechnet
Entzündet hatte sich der Streit daran, dass die Landesregierung drei Staatssekretären teils sehr lange Sonderurlaube genehmigt hatte. Die Staatssekretäre konnten so hochbezahlte Manager-Jobs übernehmen. Amtsbezüge erhalten sie in dieser Zeit zwar nicht, aber die Sonderurlaubszeit wird auf die späteren Versorgungsbezüge angerechnet. Für den Ruhestand bedeutet das laut Steuerzahlerbund eine höhere Pension.
Freie Wähler sehen Geldverschwendung
Die Freien Wähler warfen der Landesregierung vor, Steuergeld verschwendet zu haben, weil das Land den Betroffenen eine Pension für eine Zeitspanne zahlen muss, in der sie nicht als Beamte arbeiten. Der Landesrechnungshof hatte die Praxis der Sonderurlaube als rechtswidrig bewertet. Die Staatskanzlei hatte das stets bestritten und zuletzt mit einem Gutachten untermauert.