Landesregierung vs. Freie Wähler

Umstrittener Sonderurlaub: Staatsanwaltschaft Mainz leitet Vorermittlungen ein

Im Streit um Sonderurlaube für Spitzenbeamte des Landes hat die Staatsanwaltschaft Mainz nun Vorermittlungen eingeleitet. Zuvor wurden zwei widersprüchliche Rechtsgutachten veröffentlicht.

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Von Autor/in Gernot Ludwig

Worum es geht: Die Landesregierung hat eigenen Spitzenbeamten Sonderurlaub gewährt, damit diese hoch bezahlte Managerjobs annehmen konnten. In einem Fall dauerte der Sonderurlaub fast 12 Jahre. Der Landesrechnungshof hatte diese Fälle 2022 aufgedeckt und als rechtswidrig bewertet.

Staatsanwaltschaft prüft Untreue

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat nun dem SWR mitgeteilt, dass sie wegen der umstrittenen Sonderurlaube Vorermittlungen eingeleitet habe. Ein am Donnerstag vorgestelltes Gutachten der Freien Wähler hält es für möglich, dass die Verantwortlichen in der Landesregierung damit den Tatbestand der Untreue verwirklicht haben - also Steuergeld verschwendet haben. Weil das Land den Betroffenen eine Pension für eine Zeit zahlen muss, in der sie nicht als Beamte arbeiten.

Die Staatsanwaltschaft teilte dem SWR mit, dass man aufgrund des Gutachtens prüfe, ob der Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens – sprich: Untreue, bestehe. Ob das tatsächlich zu einem Ermittlungsverfahren führt, ist noch offen. Die Staatskanzlei hatte das stets bestritten und ihre Rechtsauffassung mit einem veröffentlichten Gutachten untermauert.

Gutachten Freie Wähler: Vorgehen bei Sonderurlaub war rechtswidrig

Ein Gutachten wurde von den Freien Wählern beauftragt und stammt vom Strafrechtler Till Zimmermann von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Darüber hinaus betreut er als Vertrauensdozent Stipendiaten bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.

Zimmermann sieht bei den Verantwortlichen in der SPD geführten Landesregierung Anhaltspunkte „für Untreue in einem besonders schweren Fall“. Sein Fazit: Mit den Sonderurlauben wurde Staatsvermögen geschädigt – sprich: Steuergeld verschwendet. Denn der Staat müsse den Betroffenen eine Pension für eine Zeit zahlen, in der sie gar nicht als Beamte arbeiten. Die Freien Wähler haben angekündigt, der Staatsanwaltschaft Mainz ihr Gutachten zuzuleiten, damit diese prüfen kann, ob sich die Landesregierung strafbar gemacht hat.

Gutachten Landesregierung: Vorgehen bei Sonderurlaub war rechtmäßig

Das Gutachten, das die Landesregierung selbst beauftragt hat, stammt vom Staatsrechtler und ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Sein Gutachten besagt, dass die Sonderurlaube im Einklang mit dem Beamtenrecht stünden und rechtmäßig seien.

Der Landesrechnungshof bewertet die Sonderurlaube seit Jahren als rechtswidrig. Der Steuerzahlerbund spricht von Steuergeldverschwendung.

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Hintergrund: Beamtenstatus behalten für entsprechende Pension

Wenn ein Beamter, wie zum Beispiel ein Lehrer, ein Polizist oder ein Richter, in ein Unternehmen wechselt, weil er dort mehr verdient, dann muss er nach Einschätzung von Beamtenrechtlern kündigen und verliert damit seinen Beamtenstatus und seine Beamtenpension. Für ranghohe politische Beamte in Rheinland-Pfalz wurde diese Regel aber nicht immer eingehalten. In zwei Fällen konnten Staatssekretäre hoch bezahlte Managerjobs annehmen - und sich gleichzeitig die höhere Beamtenpension erhalten, obwohl sie gar nicht mehr als Beamte arbeiteten. 

Der Präsident des Rechnungshofs, Jörg Berres, sagte seinerzeit dem SWR: Es entstehe der Eindruck, dass den Betroffenen Vorteile aus zwei Welten gewährt werden sollen: Auf der einen Seite ein hohes Gehalt aus der Welt als Manager und gleichzeitig eine höhere Pension aus der Welt eines Beamten.

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Autor/in
Gernot Ludwig
Gernot Ludwig ist Autor bei SWR Aktuell Rheinland-Pfalz und landespolitischer Korrespondent

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