Neues "Schwarzbuch" vom Bund der Steuerzahler

Steuergelder verschwendet? Sonderurlaube für Spitzenbeamte in RLP bis zur Pension

Der Bund der Steuerzahler hat sein "Schwarzbuch" mit Fällen veröffentlicht, in denen seiner Ansicht nach Geld verschwendet wird. Beispiel: Sonderurlaub statt Kündigung bei Top-Beamten. 

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Von Autor/in Gernot Ludwig

Wenn ein Beamter seine Behörde verlässt, um in einem Unternehmen zu arbeiten, zum Beispiel, weil das Gehalt dort deutlich höher ist, dann muss er seinen Beamtenjob an den Nagel hängen. Das Beamtenstatusgesetz (§21) und das Landesbeamtengesetz (§ 31) zwingen ihn dazu, seine Entlassung zu beantragen. Konsequenz: Er verliert nach dem Landesbeamtengesetz (§32) seinen Anspruch auf die Beamtenpension.

In einem Fall fast zwölf Jahre Sonderurlaub

Für ranghohe politische Beamte in Rheinland-Pfalz wird diese Regel offenbar nicht eingehalten, wie der Landesrechnungshof 2022 erstmals feststellte. Das Prüfergebnis: Anstatt zu kündigen, haben einige unbezahlten Sonderurlaub beantragt - wohlgemerkt für mehrere Jahre. In einem Fall dauert der Sonderurlaub schon fast zwölf Jahre.

Der Effekt: Obwohl die Betroffenen nicht mehr als Beamte arbeiten, bleibt ihr Anspruch auf die Beamtenpension erhalten. Gleichzeitig bekommen sie in den Unternehmen Gehälter, die deutlich über der Beamtenbesoldung liegen.

Sonderurlaube bieten "Vorteile aus zwei Welten"

Der damalige Präsident des Rechnungshofs, Jörg Berres, sagte seinerzeit dem SWR: Es entstehe der Eindruck, dass den Betroffenen Vorteile aus zwei Welten gewährt werden sollen: Auf der einen Seite ein hohes Gehalt aus der Welt als Angestellter und gleichzeitig eine höhere Pension aus der Welt eines Beamten.

Das Fazit seiner Prüfbehörde: Solche Sonderurlaube sind rechtswidrig. Darüber hinaus hat der Rechnungshof ausgerechnet, dass durch diese Regelung der Pensionsanspruch der betroffenen Top-Beamten sogar noch jährlich steigt, obwohl sie gar nicht mehr als Beamte arbeiten.

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Rechnungshof sieht finanzielle Risiken für Steuerzahler

Der Rechnungshof hatte für einen der geprüften Fälle ausgerechnet, dass die Person im Alter bis zu 49.000 Euro mehr Pension erhält - und zwar pro Jahr. Je nachdem wie alt der Betroffene wird, könnten das für den Steuerzahler allein in diesem einen Fall zusätzliche Ausgaben von voraussichtlich mehr als einer Millionen Euro sein.

Der Bund der Steuerzahler sagt "Hier wird der Steuerzahler für dumm verkauft". Außerdem wirft der Lobbyverband der Landesregierung vor, mit den Sonderurlauben die Politikverdrossenheit zu fördern. In allen drei Fällen handelte es sich um SPD-Staatssekretäre.

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Sonderurlaube erneut Thema im "Schwarzbuch"

Der Steuerzahlerbund hat das Thema erneut in sein "Schwarzbuch" aufgenommen, weil die Landesregierung den Sonderurlaub in zwei der damals festgestellten Fälle noch nicht beendet hat und einer der Betroffenen im Januar in Pension geht.

Es handelt sich um Jürgen Häfner. Er war von Mai 2011 bis Januar 2014 Staatssekretär im Innenministerium. Im Februar 2014 ließ er sich beurlauben und übernahm das lukrative Amt als Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH - das Land ist hier Hauptgesellschafter. Das Jahresgehalt lag nach offiziellen Veröffentlichungen zuletzt bei mehr als 195.000 Euro (Grundvergütung plus erfolgsabhängige Vergütung). Anfang Januar geht er - nach einem rund zwölfjährigen "Dauer-Sonderurlaub" - in Pension.

Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto RLP, hält Lotto-Kugeln hoch.
Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto RLP, befindet sich seit 2014 in Sonderurlaub. picture alliance/dpa | Thomas Frey

Mehrere Fälle von Sonderurlaub als Steuerverschwendung

Der zweite, noch nicht beendete Sonderurlaub betrifft Alexander Wilhelm. Er war von 2018 bis 2021 Staatssekretär im Gesundheitsministerium. Nach der Landtagswahl 2021 gab das Ministerium bekannt, dass er als Geschäftsführer zum Landeskrankenhaus nach Andernach wechselt, an dem das Land beteiligt ist.

Auf SWR-Anfrage teilte das Ministerium damals überraschend mit, dass Wilhelm nicht in den Ruhestand versetzt, sondern für fünf Jahre beurlaubt werde. Das Jahresgehalt für den Geschäftsführer des Landeskrankenhauses liegt nach offiziellen Veröffentlichungen bei rund 240.000 Euro (Grundvergütung plus erfolgsabhängige Vergütung).

Der Chef des Landeskrankenhauses RLP, Alexander Wilhelm, steht im Landesmateriallager. Er befindet sich seit 2021 in Sonderurlaub.
Der Chef des Landeskrankenhauses RLP, Alexander Wilhelm, wurde 2021 in den Sonderurlaub verabschiedet. picture alliance/dpa | Thomas Frey

Sind Sonderurlaube für Top-Beamte rechtswidrig?

Der Rechnungshof hielt die Sonderurlaube in allen Fällen für rechtswidrig. Die Ministerien wiesen das zurück und führten an, dass in allen Fällen die Absicht bestehe, dass die jeweiligen Staatssekretäre wieder in ihr Amt zurückkehren.

Der Rechnungshof hatte diese Behauptung schon damals widerlegen können. Er stellte nämlich fest, dass die Ministerien in allen Fällen den Betroffenen schriftlich mitgeteilt haben, dass sie mit ihrer Beurlaubung aus dem Amt als Staatssekretär "ausscheiden" würden. Zudem seien in den Haushaltsplänen weder Leer- noch Planstellen für die Rückkehr der Betroffenen vorgesehen, so der Rechnungshof.

Staatskanzlei hält Urlaubsregelung für rechtmäßig

Es bleibt die Frage, warum die Landesregierung die umstrittenen Sonderurlaube nicht längst beendet hat. Die Antwort: Weil die Staatskanzlei immer noch davon ausgeht, dass die Sonderurlaube rechtlich in Ordnung sind. Man vertrete hier weiterhin "eine andere Rechtsauffassung als der Landesrechnungshof", heißt es auf SWR-Anfrage.

Zudem widerspreche man dem pauschalen Vorwurf, dass die Sonderurlaube die Pension der Betroffenen erhöhe und das zu Mehrausgaben für den Steuerzahler führe. Es handele sich um eine Zukunftsprognose, die nicht verlässlich kalkuliert werden könne, so die Staatskanzlei. 

Kündigung der Spitzenbeamten "nur in sehr begrenzten Fällen möglich"

Und warum haben die Staatssekretäre nicht einfach gekündigt, so wie es andere Beamte machen müssen, wenn sie in ein Unternehmen wechseln? Dazu heißt es von der Staatskanzlei, "eine Entlassung ohne Antrag (also Kündigung) des Beamten ist nur in sehr begrenzten Fällen möglich".

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Autor/in
Gernot Ludwig
Gernot Ludwig ist Autor bei SWR Aktuell Rheinland-Pfalz und landespolitischer Korrespondent

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