Laut dem Vorsitzenden Richter stach der Angeklagte nach einem Streit mit zwei Küchenmessern auf einen Mann ein. Er war der Lebensgefährte einer Bekannten des 18-Jährigen. Bei der Frau in Neuwied war er einige Wochen vor der Tat Ende Oktober 2025 eingezogen. Der Freund der Frau kam regelmäßig zu Besuch, ihr Verhältnis war laut Gericht angespannt.
Die Geburtstagsfeier des 18-Jährigen eskalierte
Auch am Tattag, als der 18-Jährige seinen Geburtstag in der Wohnung seiner Bekannten nachfeiern wollte, kam es zum Streit zwischen der Frau und ihrem Freund. Sie war eifersüchtig und wollte ihn verlassen. Deshalb ließ sie ihn auch zunächst nicht in ihre Wohnung. Der Mann hämmerte laut Urteil in der Nacht wütend an die Tür.
Da haben Sie endgültig beschlossen, den Mann zu töten.
Als ihm schließlich doch die Tür aufgemacht wurde, eskalierte laut Gericht die Situation. Das spätere Opfer stellte seine Freundin lautstark zur Rede. Dabei habe der 18-Jährige endgültig beschlossen den Mann zu töten, um seine Bekannte zu schützen, führte der Vorsitzende Richter aus. Der Angeklagte fühlte sich nach eigenen Angaben an seinen gewalttätigen Stiefvater erinnert.
Ein Stich ins Herz war tödlich
Er griff sich in der Küche zwei Messer und stach insgesamt fünf Mal auf den größeren und kräftigeren Mann ein. Ein Stich ging ins Herz und verletzte ihn tödlich. Der Verletzte schleppte sich noch ins Badezimmer, brach dort zusammen und starb. Die Bekannte des Angeklagten habe noch versucht, den Angriff zu verhindern und ihm zugerufen, dass er aufhören solle. Sonst zerstöre er sein Leben.
Laut Gericht war der 18-Jährige betrunken, aber trotzdem schuldfähig. Nach der Tat habe er vor einem Spiegel blutverschmiert mit seinem Handy noch ein Video von sich aufgenommen und es auf Instagram geteilt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Außerdem habe er versucht, die Tat zu vertuschen, die beiden Tatmesser abgewaschen und alle Messer versteckt. Sie wurden erst später von der Polizei sichergestellt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der junge Angeklagte, mit schwarzem T-Shirt und lockerer Stoffhose bekleidet, nahm das Urteil und die Begründung reglos entgegen. Eine Dolmetscherin musste in der Verhandlung dem in der Ukraine geborenen Mann laufend übersetzen.
Zu seinen Gunsten wertete die Kammer, dass der Angeklagte Reue zeigte. Er sei außerdem nicht vorbestraft und habe kaum oder keinen Kontakt mit seiner Familie. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Haft nach Jugendstrafrecht gefordert, die Verteidigung wollte einen Freispruch oder eine mildere Strafe erreichen. Ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird, ist noch nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.