Ehefrau, Sohn und Enkeltochter mit Messer verletzt

66-jähriger Betzdorfer wegen versuchten Mordes verurteilt

Das Landgericht Koblenz hat einen Mann aus Betzdorf wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte seine Familie mit einem Messer angegriffen.

Teilen

Stand

Der 66 Jahre alte Mann hatte laut Urteil Ende September des vergangenen Jahres seinen Sohn vor dessen Haus in Betzdorf mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Auch auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau ging er laut Gericht mit einem Messer los und verletzte sie schwer. Auch seine Enkelin sei verletzt worden, als sie versucht hatte, ihren Großvater zurückzuhalten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Als Motiv nannte das Gericht unter anderem die bevorstehende Scheidung. Zusätzlich zu der Haftstrafe muss der Verurteilte auch Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre Gefängnis. Über die Verurteilung hatte zuerst die Rhein-Zeitung berichtet.

Betzdorf

Familienstreit in Betzdorf Drei Verwandte mit Messer verletzt: Tatverdächtiger sitzt in U-Haft

Die Polizei hat einen 66-jährigen Mann aus Betzdorf im Kreis Altenkirchen festgenommen. Er soll am Freitag drei Verwandte verletzt haben. Jetzt sitzt der Tatverdächtige in U-Haft.

Betzdorfer Familienvater hatte die Tat vor Gericht gestanden

Bereits zum Prozessauftakt hatte der 66-Jährige die Tatvorwürfe grundlegend eingeräumt. "Es tut mir sehr leid, was geschehen ist. Ich bedaure meine Tat und schäme mich dafür", erklärte der dreifache Vater und mehrfache Großvater. Dass er seinen Sohn habe töten wollen, bestritt er. "Das ist die übliche Einlassung eines Angeklagten, der unter Mordanklage steht. Da war nichts anderes zu erwarten", sagte Opferanwältin Dagmar Schorn dem SWR beim Prozessauftakt. Sie vertrat die Nebenklage.

Getrennt lebende Ehefrau soll ebenfalls verletzt worden sein

Als Nebenklägerin trat unter anderem die zur Tatzeit getrennt lebende Ehefrau und jetzige Ex-Frau des Verurteilten auf. Sie war laut Anklage neben anderen Familienmitgliedern aufgrund von Schreien und Tumult auf die Szene vor dem Haus aufmerksam geworden. Nach Aussage eines leitenden Kriminalbeamten war sie am Tattag im Haus des gemeinsamen Sohnes gewesen, da ein Gerichtstermin für die Scheidung anstand. Spätestens seit 2021 lebte sie demnach getrennt von ihrem Ehemann.

Nach dem Angriff auf den gemeinsamen Sohn hatte ihr Ex-Mann laut Anklage auch zweimal mit dem Messer auf sie eingestochen und sie am Oberkörper verletzt. Demnach konnte sich die Frau in ein Badezimmer im Erdgeschoss flüchten und sich dort verbarrikadieren.

Konflikte innerhalb der Familie

Der Verurteilte hatte dem Gericht erklärt, dass es Streit zwischen ihm und seiner Ehefrau gegeben habe. Sie seien sich nicht einig gewesen, an welchem Ort sie leben wollten: Er habe in Betzdorf bleiben wollen, seine damalige Ehefrau habe es zurück in ihre Heimat gezogen. Außerdem gab er an, er sei im Leben mehrfach gescheitert.

Auf die Geburt der drei Kinder und die Hochzeit mit seiner Ex-Frau angesprochen, rang er mehrfach mit den Tränen. Spätestens 2019 habe sich für ihn alles verändert: Da sei seine Frau mit der Tochter in ihre Heimat gefahren und nicht mehr zurück gekommen. Wie ein Kripo-Beamter vor Gericht aussagte, habe sich das Paar noch einmal kurz zusammen gerauft, sich dann aber 2021 endgültig getrennt - nach "langen, gewaltvollen Ehejahren", so der Kripo-Beamte.

Kriminalpolizei: Gewalt in der Familie

Seine Aussage stützt er auf die Zeugenaussagen der Kinder des Mannes und weiterer Familienmitglieder: "Auch die Kinder waren der Gewalt ausgesetzt." Nach außen hin habe der Verurteilte immer den freundlichen Familienvater und netten Opa gegeben, "in seinem engeren Familienkreis sieht es aber anders aus." Der Kripo-Beamte zeichnete vielmehr das Bild eines cholerischen und letztendlich sehr einsamen Mannes, von dem sich die übrige Familie abgewandt habe.

Er sollte Schmerzen haben, wie auch ich Schmerzen hatte.

Damit versuchte auch der 66-Jährige seine Taten zu erklären: "In dem Moment sind mir die Sicherungen durchgebrannt. Ich habe mich einsam gefühlt und daran gedacht, was ich alles verpasse, wenn ich meine Enkelkinder nicht sehe." Er habe nie vorgehabt, seinen Sohn zu töten, "aber er sollte Schmerzen haben, wie auch ich Schmerzen hatte." Seine damalige Ehefrau habe er ebenso verletzen, aber nicht töten wollen.

Polizei ging fälschlicherweise von Flucht aus

Im September 2025 hatte die Polizei dem SWR zunächst geschildert, dass der mutmaßliche Täter nach den Angriffen geflüchtet sei. Dies stellte sich vor Gericht als falsch heraus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verließ der Angreifer zwar kurz den Tatort in der Absicht, mit seinem Auto weg zu fahren. Da er bei den Taten aber offenbar den Autoschlüssel verloren hatte, kehrte er wieder zum Haus seines Sohnes zurück.

Nach Aussage eines Kripo-Beamten versteckte er sich zunächst im Keller, später auf dem Dachboden. Die Polizei war von einer Flucht ausgegangen. Vor Gericht sagte ein Beamter, er halte es für möglich, dass die Polizei deshalb bei der Durchsuchung des Hauses "nicht die nötige Sorgfalt" habe walten lassen. Denn: Der Verurteilte wurde demnach in seinen Verstecken zunächst nicht entdeckt, sondern stellte sich am Folgetag selbst.

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Urteil vor dem Landgericht Koblenz Ehefrau ermordet und einbetoniert: Lebenslang für Mann aus Bad Neuenahr

Im Sommer 2025 hat ein Mann in Bad Neuenahr-Ahrweiler seine Noch-Frau getötet und ihre Leiche einbetoniert. Jetzt ist vor dem Landgericht Koblenz das Urteil wegen Mordes gefallen.

Bad Ems

100.000 Euro Beute verschwunden Raubüberfall auf Rentnerin in Bad Ems - Mutmaßliche Täter vor Gericht

Vor dem Landgericht Koblenz müssen sich drei Männer wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen in Bad Ems eine Seniorin in ihrer Wohnung überfallen und dabei Schmuck und Wertsachen erbeutet haben.

Dernbach

Urteil wegen schweren Raubes Schüsse auf Bus auf der A3 bei Dernbach: Täter müssen ins Gefängnis

Das Landgericht Koblenz hat fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt, weil sie einen Reisebus auf der A3 bei Dernbach überfallen haben. Dabei hatten sie auch auf den Bus geschossen.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!