Urteil vor dem Landgericht Koblenz

Ehefrau ermordet und einbetoniert: Lebenslang für Mann aus Bad Neuenahr

Im Sommer 2025 hat ein Mann in Bad Neuenahr-Ahrweiler seine Noch-Frau getötet und ihre Leiche einbetoniert. Jetzt ist vor dem Landgericht Koblenz das Urteil wegen Mordes gefallen.

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Stand

Der Fund der einbetonierten Frauenleiche löste im Sommer 2025 Entsetzen in Bad Neuenahr-Ahrweiler aus. Vorher hatten Angehörige die 31-Jährige als vermisst gemeldet. Schnell geriet ihr gleichaltriger Noch-Ehemann ins Visier der Polizei, von dem sie seit gut anderthalb Jahren getrennt lebte. Denn seine Aussagen wirkten widersprüchlich. Schließlich legte der Mann ein Geständnis ab.

Im Prozess um die einbetonierte Frauenleiche in Bad Neuenahr-Ahrweiler hat das Landgericht Koblenz geurteilt: Der Ehemann muss in Haft.
Im Prozess um die einbetonierte Frauenleiche in Bad Neuenahr-Ahrweiler hat das Landgericht Koblenz geurteilt: Der Ehemann muss lebenslang in Haft.

Staatsanwaltschaft plädierte auf lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Prozess vor, die Tat akribisch geplant und seine Noch-Ehefrau aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Sie beantragte deshalb in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe. Außerdem forderte sie, im Urteil die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit könnte er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Die Verteidigung widersprach der Mordanklage, sie forderte eine Haftstrafe wegen Totschlags. Das Tatmotiv habe im Streit um die Betreuung des gemeinsamen Kindes gelegen, nicht in Habgier oder niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte selbst äußerte in seinem Schlusswort Reue und bat um Entschuldigung.

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Mann soll Ehefrau getötet haben Einbetonierte Frauenleiche: Fall aus Bad Neuenahr-Ahrweiler vor Gericht

Im Sommer 2025 wurde in Bad Neuenahr-Ahrweiler die einbetonierte Leiche einer jungen Frau gefunden. Nun steht ihr damaliger Ehemann vor dem Landgericht Koblenz.

Zerbrochene Ehe und finanzielle Schwierigkeiten

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte die Tat gezielt vorbereitet. Auslöser sei eine Mischung aus emotionalen und finanziellen Konflikten im Scheidungsverfahren gewesen. Auch um die Betreuung des gemeinsamen Sohnes habe es Streit gegeben, so die Staatsanwaltschaft im Plädoyer.

Der Angeklagte habe deshalb seine getrennt lebende Ehefrau unter einem Vorwand in sein Haus gelockt und sie dort heimtückisch getötet. Bereits Tage zuvor soll er eine Grube in der Garage ausgehoben und diese gegenüber seinem Umfeld als notwendige Baumaßnahme dargestellt haben. Im Hausflur habe er nach Überzeugung der Anklage Malervlies ausgelegt.

Grube ausgehoben und Leiche einbetoniert

Als die Frau im Haus ankam, stach der Mann laut Anklage mehrfach mit einem Fleischermesser auf sie ein. Danach versuchte er, die Leiche zu zerlegen, gab jedoch auf. Stattdessen legte er die Tote in die vorbereitete Grube, betonierte diese zu und verlegte Fliesen darüber. Besonders erschütternd: Der vierjährige Sohn war während der Arbeiten anwesend.

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