Der Vorsitzende Richter sprach von einem außergewöhnlichen Verfahren, das erst nach so langer Zeit und Dank der Beharrlichkeit der Ermittler möglich geworden sei. Bedrückend bleibe die jahrzehntelange quälende Ungewissheit für die Angehörigen. Der Täter habe damit gerechnet, dass sein Angriff eskalieren könnte und somit auch billigend in Kauf genommen, dass sein Opfer dabei sterben könnte. Er sei zielgerichtet und planvoll vorgegangen. Das sei mit einer "Menschenjagd" zu vergleichen, sagte der Vorsitzende Richter.
Amy Lopez sei ein Zufallsopfer gewesen. Die Tat sei schockierend, auch aufgrund der Persönlichkeit des Täters. Er habe über Jahrzehnte hinweg mehrere schwere Sexualverbrechen begangen. Aus Sicht des Gerichts wurde die Tat durch das Geständnis des 81-Jährigen nachgewiesen. Ein Gutachter hatte vor Gericht festgestellt, dass er zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen ist. Daher sah die Kammer keine strafmildernden Faktoren.
Urteil: Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen
Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen, denn dem Täter sei es dabei nur um seine "egozentrische Bedürfnisbefriedigung" gegangen. Deswegen verhängte die Kammer eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie stellte aufgrund der Tatumstände und der willkürlichen Auswahl von Amy Lopez als Opfer auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Verurteilte nicht bereits nach der gesetzlichen Mindestzeit von 15 Jahren freikommen. Die Tat lasse sich weder erklären, noch entschuldigen, so der Richter.
Alle Prozessbeteiligten mit Urteil einverstanden
Der Verurteilte sagte: "Ich nehme das Urteil an. Es ist das einzige, was ich noch gut machen kann." Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft oder Nebenklage wollen gegen das Urteil vorgehen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Vater und Bruder der Getöteten kamen zur Urteilsverkündung
Auch die Angehörigen der getöteten Amy Lopez nahmen an der Urteilsverkündung teil. Sie betraten den Gerichtssaal nachträglich, erst kurz vor dem Urteil. Eine Dolmetscherin übersetzte, während Vater und Bruder regungslos und konzentriert zuhörten. Amys Vater schaute dabei meist zu dem ihm gegenüber sitzenden Mörder seiner Tochter hinüber. Amys Bruder schaute zu Boden.
Staatsanwaltschaft hatte Höchststrafe gefordert
Mit dem Urteil schloss sich das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Sie hatte die Tat als heimtückischen Mord gewertet, den der Angeklagte begangen habe, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Er habe planmäßig, hinterhältig und mit Tötungsabsicht gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. Der Täter habe Amy Lopez gegenüber kein echtes Mitleid gezeigt. Auch im Prozess habe der heute 81-Jährige kein Unrechtsbewusstsein an den Tag gelegt.
Wenn ich einem das Leben nehme, dann kann ich mich dafür nicht entschuldigen.
Auch Nebenklage und Verteidigung hatten sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Der Verteidiger hatte mit Blick auf das Alter seines Mandanten lediglich vorgeschlagen, auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu verzichten. Außerdem erklärte Verteidiger Volker Klein, dass er seinem Mandanten abgeraten habe, sich zu entschuldigen. "Wenn ich eine einfache Körperverletzung begehe oder jemanden beleidige, dann kann ich durchaus sagen: Es tut mir leid, es kommt nicht mehr vor. Aber wenn ich einem das Leben nehme, dann kann ich mich dafür nicht entschuldigen", sagte Rechtsanwalt Klein dem SWR. Das halte er für geheuchelt.
Nebenklagevertretung verlas Statement des Vaters von Amy Lopez
Rechtsanwältin Kathrin Kienle, die den Vater der getöteten Amy Lopez vertritt, hatte am dritten Prozesstag eine Erklärung ihres Klienten verlesen, da er erst zur Urteilsverkündung kommen wollte, um sich die Details der Tat nicht anhören zu müssen. Der Vater von Amy Lopez beschrieb seine Tochter in dem Brief als lebensfrohes und süßes Kind, das schon früh die Mutter verloren habe. Neben ihr sei Amys Asche später auch beigesetzt worden.
Vater der Getöteten dankte den Ermittlern
Die Familie sei eng verbunden gewesen, sie seien viel zusammen gereist. Amy habe Deutschland geliebt. Darum hatte ihr der Vater die Reise nach Koblenz geschenkt - als Belohnung für den erfolgreichen Schulabschluss und den anstehenden Beginn eines Medizinstudiums.
Das letzte Urteil liegt bei Gott.
Die Behörden hätten ihn dann über die Ermordung informiert. Er habe das FBI informiert und eine Detektei mit den Ermittlungen beauftragt. Er dankte den deutschen Ermittlern, dass sie nie locker gelassen haben. Jedes Jahr sei er am Todestag seiner Tochter nach Koblenz gekommen. Er habe nie wieder seinen inneren Frieden gefunden. Somit habe der Mörder auch einen Teil von ihm selbst getötet. Über ihn richten wolle er jedoch nicht, denn das letzte Urteil liege bei Gott.
Verurteilter geriet nach mehr als 30 Jahren in den Fokus der Ermittler
Die damals 24-jährige US-amerikanische Studentin Amy Lopez wurde 1994 in der Nähe der Festung Ehrenbreitstein vergewaltigt und getötet aufgefunden. Lange Zeit konnte die Tat nicht aufgeklärt werden. Erst durch modernste Analysemethoden konnte die DNA eines möglichen Täters an der Kleidung der Getöteten sichergestellt werden. Die Spur wurde mit einer freiwillig abgegebenen Speichelprobe des Verurteilten abgeglichen. Dadurch war er in den Fokus der Ermittler geraten. Im Februar war er festgenommen worden.