Eine weitere Klage gegen die Stadt Bendorf zog das Unternehmen nach Angaben des Gerichts in der mündlichen Verhandlung zurück. Das Unternehmen ist Pächter eines Streckenabschnitts der Brexbachtalbahn, die seit 1999 stillgelegt ist. Es verlangte die Sperrung und Beseitigung einer Straßenquerung der Bahnstrecke durch die Brauereistraße in Bendorf.
Nach seiner Auffassung gefährdet die Querung die geplante Reaktivierung der Bahnlinie. Das Unternehmen will zusammen mit dem Verein Brexbachtalbahn erreichen, dass auf der Strecke zwischen Siershahn im Westerwald und Neuwied-Engers am Rhein wieder Personenzüge fahren können.
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Reaktivierung der Brexbachtalbahn: Gleise statt Straße in Bendorf?
Vor Gericht geht um die Wiederinbetriebnahme der Brexbachtalbahn: Sie soll wieder vom Westerwald bis an den Rhein fahren. Dafür müsste es in Bendorf Gleise statt einer Straße geben.
Berufung gegen das Urteil ist möglich
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz aber ab. Nach Auffassung des Gerichts besteht weder nach straßenverkehrsrechtlichen noch nach eisenbahnrechtlichen Vorschriften ein Anspruch darauf, dass das Land gegen die Stadt Bendorf einschreitet.
Das Verwaltungsgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.