SWR1-Interview zum Thema Unfallflucht

Unfall mit Elfjähriger in Bendorf: Ab wann ist es Fahrerflucht?

Die Polizei sucht nach einem Autofahrer, der in Bendorf ein elf Jahre altes Mädchen angefahren hat. Laut Polizei flüchtete er, ohne sich ausreichend um das Kind zu kümmern.

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Stand

Nach einem Verkehrsunfall in Bendorf sieht sich ein Autofahrer mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert. Der Mann wollte am Dienstagnachmittag nach rechts in eine Straße abbiegen und übersah dabei ein Kind, das die Fahrbahn überquerte. Die Elfjährige fiel hin, der Autofahrer hielt an und erkundigte sich danach, wie es ihm ging. Das Kind soll gesagt haben, es sei alles in Ordnung. Daraufhin fuhr der Fahrer weiter.

Dieses Verhalten stuft die Polizei jetzt als Unfallflucht ein. SWR1 Rheinland-Pfalz hat mit Julia Hofstädter von der Polizei in Bendorf über das 'Warum?' gesprochen und sie gefragt, wie man sich in einem solchen Fall richtig verhält.

SWR1: Warum ist das Fahrerflucht? 

Julia Hofstädter: Im Gesetz ist geschrieben, dass man zum Austausch von Personalien oder zum Aufnehmen eines Unfalls die Personalien vor Ort angeben muss. In dem Fall hat der Autofahrer nur gefragt, ob alles in Ordnung ist. Das Kind, elf Jahre alt, sagte in seinem Schockzustand 'Ja'. Der Autofahrer fuhr weg. Jetzt stellte sich heraus, dass das Kind verletzt ist. Es hat Abschürfungen und Verletzungen am Knöchel gehabt. Jetzt stehen die Personalien nicht fest, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Da die Personalien nicht hinterlegt worden sind, wird das bei uns als Verkehrsunfallflucht eingestuft.

SWR1: Wie verhält man sich dann richtig, auch wenn das Kind eben sagt, das alles in Ordnung ist?  

Hofstädter: Genau das ist das Problem bei einem Kind oder auch bei einem Erwachsenen, der stürzt oder hinfällt und erst mal unter Schock steht und sagt: 'Ja, mir geht es gut'. Gerade dann, wenn man keine offensichtlichen Verletzungen hat. Baut sich dieser Schockzustand ab, kann es durchaus sein, dass man ein Schleudertrauma verspürt oder Schmerzen am Knöchel oder am Fuß hat. In diesem Fall […] bei Kindern immer anhalten und bei uns, bei der Polizei, anrufen. Wir kommen dann vor Ort und kümmern uns um die Sache. 

SWR1: Das wäre auch so, wäre das mit einem Erwachsenen passiert?  

Hofstädter: Da würde ich bei einem Erwachsenen unterscheiden, wie heftig der Zusammenstoß war. Wir hatten mal den Fall, da hat jemand mit einem Außenspiegel den anderen an dem Oberarm berührt. Die zwei haben sich geeinigt, […] es ist nichts passiert. Da kann man sich darauf verlassen, dass es […] der Person gut geht. Würde jemand stürzen oder hinfallen, würde ich in solchen Fällen immer anhalten, warten und bei der Polizei anrufen. 

SWR1: Was droht dem Fahrer, der zwar gefragt hat, dann aber weitergefahren ist? Ist das dann richtige Fahrerflucht? 

Hofstädter: Das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Es kann gut sein, dass die sagen, der Fahrer hat versucht sich zu kümmern und dass die Strafe dann milder ausfällt, als wenn jemand vermummt mit Schal im Gesicht mit Vollgas wegfährt.  

SWR1: Sie sagen zur Sicherheit die Polizei rufen. Hätte der Fahrer dem Kind jetzt einen Zettel gegeben mit seinen Personalien, hätte das auch nicht gereicht? 

Hofstädter: In dem Fall grenzwertig, weil das Kind ja den Zettel hat. Wenn es den nicht verliert, dann könnte man sagen: 'Ok, damit hätte er vielleicht seine Pflicht getan.' Aber einem Kind in so einem Zustand zuzumuten, dass es richtig reagiert und den Zettel auch behält, ist schwierig. Am besten wirklich immer anrufen oder mit den Eltern telefonieren, wenn man denkt, die Polizei muss nicht kommen. Aber der sichere Weg ist tatsächlich, über uns zu gehen. 

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SWR

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