- Flutkatastrophe 2021 - Worum geht es?
- Der Hauptvorwurf lautete fahrlässige Tötung. Was sind die Voraussetzungen?
- Was ist der rechtliche Knackpunkt bei der strafrechtlichen Beurteilung?
- Was hat die Generalstaatsanwaltschaft jetzt entschieden?
- Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft überhaupt erneut geprüft?
- Ist damit das letzte Wort gesprochen?
- Was bedeutet die Entscheidung für das Disziplinarverfahren gegen den Ex-Landrat?
- Warum entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Gericht über so wichtige Fragen?
Flutkatastrophe 2021 - Worum geht es?
Im Juli 2021 starben bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 135 Menschen, hunderte wurden verletzt. 9.000 Häuser wurden zerstört oder beschädigt. Drei Wochen nach der Flutkatastrophe leitete die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren ein. Die Vorwürfe: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Jeweils begangen durch "Unterlassen".
Die Ermittlungen richten sich gegen den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU) und eine weitere Person des Krisenstabs. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Bevölkerung zu spät und unzureichend vor den Wassermassen gewarnt wurde und dass durch dieses Fehlverhalten Menschen verletzt worden und zu Tode gekommen sind, begründete die Staatsanwaltschaft damals die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Etwa zweieinhalb Jahre später stellte sie die Ermittlungen im April 2024 allerdings ein. Nach der ausführlichen Prüfung würde es aus ihrer Sicht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung in einem späteren Prozess geben.
Der Hauptvorwurf lautete fahrlässige Tötung. Was sind die Voraussetzungen?
Um wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt zu werden, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:
1.) Der Täter hat eine bestimmte Handlung nicht ausgeführt, obwohl er zu dieser Handlung verpflichtet war.
2.) Er konnte die dadurch entstehende Gefahr für das Leben eines oder mehrerer Menschen vorhersehen. Und es wäre ihm auch möglich gewesen, die geforderte Handlung auszuführen.
3.) Durch genau dieses "Nichthandeln" hat er den Tod eines oder mehrerer Menschen verursacht.
Was ist der rechtliche Knackpunkt bei der strafrechtlichen Beurteilung?
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte bei ihrer Einstellung darauf hingewiesen, dass der Ex-Landrat Jürgen Pföhler aus ihrer Sicht durchaus Fehler gemacht hatte. Der Knackpunkt ist aber: Für eine Verurteilung muss das Gericht davon überzeugt sein, dass heute Menschen noch leben würden, wenn Pföhler diese Fehler nicht gemacht hätte. Dafür muss man aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen können, dass zum Beispiel eine frühere Warnung überhaupt noch bei den später Verstorbenen angekommen wäre. Und, dass diese auf die Warnung gehört hätten und sich noch rechtzeitig in Sicherheit hätten bringen können. All das lässt sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Generalstaatsanwaltschaft weist alle Beschwerden zurück Ex-Landrat Pföhler muss wegen Versäumnissen bei der Ahr-Flut nicht vor Gericht
Es bleibt vorerst dabei: Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) muss wegen Versäumnissen bei der Ahr-Flut nicht vor Gericht. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entschieden.
Was hat die Generalstaatsanwaltschaft jetzt entschieden?
Achtzehn Monate nach der Entscheidung, die Ermittlungen einzustellen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigt, dass es dabei bleibt. Die Ermittlungen werden nicht wieder aufgenommen. Nach der Prüfung des gesamten Geschehens vor und in der Flutnacht teilt die Generalstaatsanwaltschaft im Oktober 2025 mit: Man sehe kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien vollständig geführt worden, die rechtliche Bewertung weise keine Fehler auf. Deshalb waren die Beschwerden zurück zu weisen.
Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft überhaupt erneut geprüft?
Gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens haben die "Verletzten" die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. So steht es in der Strafprozessordnung. Als Verletzte gelten auch die Angehörigen von Verstorbenen. Wenn die Staatsanwaltschaft diese Beschwerden nicht selbst zum Umdenken animieren, muss sie diese an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeben. So ist es im Ahrtal-Verfahren geschehen. Insgesamt soll es 36 Beschwerden gegeben haben. Die musste die Generalstaatsanwaltschaft prüfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft vollständig geführt worden seien und die Bewertung der Ermittlungsergebnisse der Sach- und Rechtslage entsprochen habe, hieß es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft im Oktober 2025.
Ist damit das letzte Wort gesprochen?
Nein, die Verletzten hatten nach der Bestätigung der Einstellung durch die Generalstaatsanwaltschaft die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine Entscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu beantragen. Dies würde dazu führen, dass auch ein Gericht im so genannten Klageerzwingungsverfahren prüft, ob die Einstellung korrekt war. Der entsprechende Antrag wurde am 27. November eingereicht.
Kommt das Oberlandesgericht zu dem Schluss, dass es bei dem ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler und dem Mitglied des Krisenstabs - oder auch nur bei einem von beiden - eine Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung gibt, würde das Gericht die Staatsanwaltschaft anweisen, die Anklage zu erheben. Das Klageerzwingungsverfahren selbst ist nicht öffentlich. Es gibt also keine Verhandlung in einem Gerichtssaal. Das OLG prüft also ebenfalls auf der Grundlage der Ermittlungsakte.
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Was bedeutet die Entscheidung für das Disziplinarverfahren gegen den Ex-Landrat?
Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom Oktober 2025 hat unmittelbar keinen Einfluss auf den Ausgang des Disziplinarverfahrens. Allerdings besagt die Prüfung der Generalstaatsanwaltschaft noch etwas deutlicher, als die der Staatsanwaltschaft vor anderthalb Jahren, das ein anderes Verhalten von Pföhler wenig verändert hätte. Im Disziplinarverfahren muss die Verletzung der Dienstpflicht belegt werden, es kommt aber nicht so sehr auf die Folgen an, wie im strafrechtlichen Verfahren.
Nur kurze Zeit nach der Flutkatastrophe, im August 2021, hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein Disziplinarverfahren gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler eingeleitet. Dieses ruhte wegen der strafrechtlichen Ermittlungen zunächst, wurde dann aber 2024 wieder aufgenommen. Im August 2025 hat das Land die Pension von Jürgen Pföhler zu einem Drittel einbehalten. Innenminister Michael Ebling teilte im September mit, dass das Disziplinarverfahren kurz vor dem Abschluss stehe. Weil Jürgen Pföhler 2021 gravierend gegen seine Dienstpflichten verstoßen habe, gehe es darum, ihm die Pension komplett zu streichen.
Warum entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Gericht über so wichtige Fragen?
Für ein Ermittlungsverfahren ist immer die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie ist verpflichtet, ein solches zu führen, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Und sie ist verpflichtet, Anklage zu erheben, wenn sich diese Anhaltspunkte so verdichten, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch. Nur wenn es eine Anklage gibt, landet der Fall vor Gericht.
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Wenn es aus der Sicht der Staatsanwaltschaft aber nicht reicht für eine spätere Verurteilung, dann stellt sie das Verfahren ein und die Sache landet grundsätzlich nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ist zur Objektivität, Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie muss alle Tatsachen ermitteln, egal ob sie für oder gegen die Schuld der Beschuldigten sprechen.