Mit seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) am Donnerstag den Weg frei gemacht für den Bau des Radwegs. Ein Sprecher bestätigte dem SWR, dass die Klage abgewiesen worden sei. Diese Entscheidung sei rechtlich bindend, auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Sie soll Klägern und Beklagten demnächst schriftlich zugestellt werden. Erst danach kann das Gericht darüber Auskunft geben, warum es so entschieden hat.
Klar ist aber: Das OVG hat mit der Entscheidung einen Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2025 und damit das Baurecht für den gesamten Radweg bestätigt. Also auch für den rund 120 Meter langen Abschnitt, um den bis zuletzt gestritten worden war.
Ehepaar hatte gegen Radweg-Pläne geklagt
Im vergangenen Sommer hatte ein Ehepaar aus Osterspai gegen die Pläne für den Radweg geklagt - die Frau ist nach Angaben ihres Anwalts mittlerweile verstorben. Dr. Stefan Habermann, Vorsitzender Richter des 8. Senats am Oberverwaltungsgericht in Koblenz, stellte zu Beginn der letzten Sitzung in diesem Verfahren am Mittwoch aber klar: "Das wird nichts an der Zulässigkeit der Klage ändern. Weil wir noch einen weiteren Kläger haben."
Dem verbliebenen Kläger gehören nach Angaben des Oberverwaltungsgerichtes zwei Grundstücke an der B42 in Osterspai. Diese Grundstücke habe er teilweise an seinen Sohn verpachtet, der dort einen Obst- und Weinstand an der Bundesstraße betreibt.
Standbetreiber: "Radweg wäre mein Ruin"
Laut dem OVG befürchtet der Sohn finanzielle Einbußen, falls der Verkaufstand dem geplanten Radweg weichen muss. Das sei aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dem SWR sagte der Standbetreiber am Rande der Verhandlung am Mittwoch, er verkaufe an der B42 Obst und Wein aus eigener Produktion: "Wenn der Radweg so kommt, dann kann ich die Anbauflächen roden. Das wäre mein finanzieller Ruin."
Denn nach den Plänen des LBM soll der Radweg schräg über die betroffenen Grundstücke geführt werden. Das wird nach Ansicht des Standbetreibers zur Folge haben, dass er die Flächen nicht so mehr nutzen kann wie bisher. Diese würden schon für die Bauarbeiten blockiert. In einem Schreiben an den SWR nach der Entscheidung des OVG legt er dar, dass es wohl so sein wird, "dass wir bis zu zwei Jahre möglicherweise keine Möglichkeit mehr haben, unser Geschäft fortzuführen."
LBM: Haben den Weg im Sinne der Kläger geplant
Außerdem kritisierten er und sein Vater, dass bei den Planungen nicht ausreichend geprüft worden sei, wie der Ausbau auch ohne ihre Grundstücke umgesetzt werden könnte. Benedikt Bauch ist der Leitende Baudirektor, er vertrat den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Planungsbehörde vor Gericht. Er gab zu Protokoll: "Wir haben versucht, bei unserer Planung die Flächeninanspruchnahme für die Familie so gering wie möglich zu halten."
Seiner Aussage nach sei es zwar "technisch möglich", den Radweg weitestgehend um die Grundstücke herumzuführen. Dafür müsse aber zum Rhein hin Material aufgeschüttet werden und das sei sehr teuer. Außerdem sei diese Variante "mit weiteren Betroffenheiten“ für andere Grundstücksinhaber verbunden.
Kläger kritisiert Anhörungsverfahren
Wirtschaftliche Aspekte und die geplante Streckenführung sind nicht die einzigen Punkte, an denen sich die Klägerseite stört. Sie wirft dem Land auch vor, nicht, wie versprochen, persönlich über das Anhörungsverfahren informiert worden zu sein. Bei einem solchen Verfahren werden die Planungen veröffentlicht, damit etwa Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände gegen die Planungen vorbringen können.
Vorarbeiten für Ausbau der B42 ab Juni
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz plant indes bereits, im Juni mit den Vorarbeiten für die Sanierung der Bundesstraße 42 in Osterspai zu beginnen. Nach eigenen Angaben soll dann auch der rund 2,50 Meter breite Radweg mithilfe von Stützmauern und Randbalken an der Rheinseite gebaut werden. Die Fahrbahn der B42 werde deshalb von der Breite und der Oberfläche her entsprechend angepasst, so der LBM auf Anfrage.
Nach Auskunft der Behörde ist gerade eine Arbeitsgemeinschaft zweier Baufirmen mit dem Ausbau der B42 beauftragt worden. "Für die Realisierung rechnen wir mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren", so eine Sprecherin. "Grundsätzlich liegt das Projekt somit im Zeitplan." Wenn alles klappt wie geplant, wären die Baumaßnahmen rechtzeitig vor der Bundesgartenschau 2029 am Mittelrhein abgeschlossen.
Der LBM hatte sich schon im Vorfeld der Verhandlung zuversichtlich gezeigt, dass es im Klageverfahren "zu einer Lösung kommt und der Abschnitt ebenfalls noch vor der BUGA verwirklicht werden kann." Die Gesamtkosten für den Ausbau belaufen sich laut LBM auf rund 12 Millionen Euro.