Das Urteil fiel am Freitag und es ging gut aus für den Angeklagten. Das Landgericht Koblenz verurteilte den 20-Jährigen nach eigenen Angaben nur dafür, dass er am Tattag ein illegales Springmesser bei sich hatte. Diese Art von Messern sind nach dem deutschen Waffengesetz aber verboten: Die Klinge von Springmessern lässt sich blitzschnell und mit nur einer Hand öffnen. Das macht sie aus Sicht des Gesetzgebers besonders gefährlich.
Prozess am Landgericht in Koblenz Versuchter Mord in Altenkirchen: 20-Jähriger gesteht Messerstich
Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 20-Jährigen begonnen. Er soll in Altenkirchen versucht haben, einen Mann zu töten. Er ist wegen versuchten Mordes angeklagt.
Von dem Vorwurf des versuchten Mordes sprach das Landgericht den 20-Jährigen aber frei. Nach Angaben des Gerichts fließt diese Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz in zwei andere Haftstrafen ein. Daraus wird eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten gebildet.
Angeklagter hatte Messerstich zugegeben
Laut Gericht hatte der Angeklagte Ende August 2025 mit einem anderen Mann am Alten Bahnhof in Altenkirchen Alkohol getrunken und Drogen genommen. Es kam zu einem Streit, bei dem der Angeklagte dem Opfer mit dem Springmesser eine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde zufügte. Der 30-Jährige kam mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik und musste notoperiert werden.
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt den Messerstich zugegeben. Und ausgesagt, er habe in Notwehr gehandelt, weil er sich bedroht gefühlt habe. Das Gericht teilte bei seinem Freispruch offenbar diese Angabe. Nähere Einzelheiten zum Urteil liegen dem SWR nicht vor.