Die ISB war nach der Flutkatastrophe dafür zuständig, unbürokratisch Soforthilfen auszubezahlen - zum Beispiel für zerstörten Hausrat. Jetzt prüft sie alle Fälle und stößt auf immer mehr mutmaßliche Betrüger. Das Amtsgericht Mayen befasst sich nach eigenen Angaben derzeit mit 26 Betrugsanzeigen, die die ISB erstattet hat.
32-jähriger Betrüger von Amtsgericht Mayen verurteilt
Ein solcher Fall, der bereits verhandelt wurde, ist der von Simon R. (32) aus Mayen. Er hat vor Gericht den Betrug zugegeben. Das Amtsgericht Mayen hat ihn zu 80 Tagessätzen von je 40 Euro verurteilt, also 3.200 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen, das sind mehrere hundert Euro.
Nach eigenen Angaben hatte Simon R. im Januar 2023 mehrere junge Männer in einer Mayener Kneipe kennengelernt. Sie gaben ihm demnach den Tipp mit der ISB-Soforthilfe. Simon füllte das Formular im Internet aus und erklärte, sein Hausrat sei bei der Flutkatastrophe zerstört worden. Laut Gericht überwies die ISB drei Tage später 13.000 Euro. Nachweise habe die Bank nicht verlangt.
ISB prüft jetzt alle Soforthilfe-Anträge auf ihre Richtigkeit
"Den Betrügern wurde es zu leicht gemacht", sagte Simons Anwalt Andreas Hammes aus Mayen in der Gerichtsverhandlung. "Das unbürokratische Überweisen war gut für die Flutbetroffenen. Es hat aber viele Menschen in Versuchung geführt, die keine Schäden hatten."
In Mayen habe die ISB von der Stadtverwaltung eine Liste aller Straßen angefordert, die 2021 vom Hochwasser der Nette überflutet worden waren, berichtet Hammes. Leute, die außerhalb dieses Gebietes wohnen und Soforthilfe beantragt haben, wurden demnach angezeigt.
Rückzahlungen seien möglich, danach entscheiden Gerichte
Weil Simon R. seinen Fehler eingeräumt und die 13.000 Euro zurückgezahlt hat, kam er mit einer recht milden Strafe davon. Andere Betrüger, die den Schaden nicht wiedergutgemacht haben, wurden laut Amtsgericht Mayen zu Strafen von über 90 Tagessätzen verurteilt und sind damit vorbestraft.
Auf die Nachfrage bei der ISB, ob auf eine Anzeige verzichtet wird, wenn man sich freiwillig meldet und das Geld zurückgibt, teilte die Bank mit: "Rückzahlungen sind jederzeit möglich und werden selbstverständlich entgegengenommen. Über die strafrechtliche Bewertung entscheiden jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft und die Gerichte."
Amtsgerichte verhandeln Betrugsfälle bei Flutsoforthilfe
Das Amtsgericht Mayen hat nach eigenen Angaben bisher 17 Verfahren abgeschlossen. Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hatte bisher rund zehn Fälle von ISB-Betrug bearbeitet. Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz liegen weitere Anzeigen vor.
Auch recht junge Menschen sollen bei dem Betrug mitgemacht haben: Die Staatsanwaltschaft Koblenz berichtet von vier Frauen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, die aufgeflogen sind. Zwei der Frauen wurden laut Staatsanwaltschaft bereits wegen Betrugs verurteilt, und zwar zu 180 bzw. 80 Tagessätzen. Die anderen Verfahren laufen noch.
Der Direktor des Amtsgerichts in Mayen Marcel Heinemann sagte, dass teilweise regelrecht Werbung für den Flutsoforthilfe-Betrug gemacht worden sei. Das hätten die Aussagen in den bisherigen Verhandlungen ergeben. Angeklagte sollen von ihren Nachbarn oder Freunden darauf hingewiesen worden sein, dass man bei der ISB auf einfache Art und Weise 13.000 Euro Soforthilfe bekommen kann.