Etwa 150 Meter legte der Mann laut Polizei in der Rettungsgasse zurück, bevor er gegen den Porsche eines 29-jährigen Mannes prallte, der auf der linken Spur ordnungsgemäß geholfen hatte, die Rettungsgasse zu bilden. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Porsche auf einen Kleinwagen geschoben. Das Auto des Unfallverursachers kippte beim Aufprall um. Der Fahrer und dessen 62-jährige Beifahrerin konnten anschließend durch Ersthelfer aus ihrem Fahrzeug befreit werden. Die beiden wurden bei dem Unfall schwer verletzt.
Unfall mit vier Verletzten Unfall in der Rettungsgasse auf der A61: Verursacher schweigt
Der 65-jährige Verursacher des schweren Unfalls in einer Rettungsgasse im Stau auf der A61 ist im Krankenhaus befragt worden. Er will sich zu den Ereignissen nicht äußern.
Vier Menschen bei Unfall auf A61 schwer, eine leicht verletzt
Auch die beiden Insassen des Porsche sind laut Polizei bei dem Unfall schwer verletzt worden. Die Frau in dem Kleinwagen leicht. Alle kamen mit dem Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser.
Die A61 war in Richtung Koblenz zeitweise komplett gesperrt. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf rund 65.000 Euro.
Grund für Fahrt durch Rettungsgasse weiterhin unklar
Warum der 65-jährige Autofahrer unerlaubt und mit zu hoher Geschwindigkeit durch die Rettungsgasse fuhr, ermittelt die Polizei jetzt. Da der Senior selbst bei dem Unfall schwer verletzt wurde, konnte er noch nicht vernommen werden, so die Polizei.
Ein Polizeisprecher sagte dem SWR: Meist rasen Autofahrer durch Rettungsgassen, weil sie glauben, so schneller ans Ziel zu kommen und dem Stau entkommen wollen.
Laut der Autobahnpolizei Ruchheim werde bei vielen Unfällen die Rettungsgasse illegal benutzt. Wenn ein Autofahrer unerlaubt die Rettungsgasse benutzt, würden sich meistens gleich noch zwei, drei weitere dranhängen. Auch typisch wäre, dass Fahrer sich an Streifenwagen dranhängen und so bis vorne an die Unfallstelle mitfahren.
Nur Polizei und Hilfsfahrzeuge dürfen Rettungsgasse nutzen
Rettungsgassen dürfen nur von Polizei- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Ansonsten drohen ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Kommt es dabei, wie im aktuellen Fall am Kreuz Mutterstadt, zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Auch wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert Strafen. Mehr dazu im FAQ zu Rettungsgassen:
Nach Unfall auf A61 Rettungsgasse: Welche Regeln gelten und welche Strafen drohen
Welche Regeln gelten beim Bilden einer Rettungsgasse und was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Antworten darauf gibt unser Artikel.