Der Mann wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Fahrzeugrennens und Fahrens ohne Führerschein verurteilt.
Neben der Bewährungsstrafe nahm das Amtsgericht dem Mann für weitere zwei Jahre den Führerschein weg. Der war ihm schon vor der Tat abgenommen worden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit. Er war schon einmal aufgefallen, weil er ohne Führerschein gefahren war.
Raser verursachte mehrere Unfälle
Der Mann war im August 2024 auf einer Landstraße bei Böhl-Iggelheim frontal auf ein entgegenkommendes Fahrzeug zugefahren. Dessen Fahrer konnte nur durch Abbremsen einen Unfall verhindern.
Zeugen alarmierten die Polizei. Bei der Anschlussstelle Schifferstadt auf der B9 wollte die Polizei den Raser kontrollieren. Daraufhin kam es zu einer Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der der 35-Jährige auf der B9 und der A61 bis zu 185 Stundenkilometer schnell gefahren war.
Er hatte dann bei Haßloch einen Unfall verursacht, weil er trotz Gegenverkehrs überholte. Dabei entstand ein Blechschaden von mehr als 4.000€. Der 35-Jährige wurde in einer Tiefgarage in Haßloch gestellt.
Weder Alkohol noch Drogen im Spiel
Das Amtsgericht Speyer teilte mit, dass der Angeklagte weder Alkohol noch Drogen genommen hatte. Den Grund für sein riskantes Fahrverhalten konnte der Sprecher dem SWR nicht mitteilen. Das Urteil ist rechtskräftig.