Am Freitagnachmittag stimmten insgesamt 43 Synodale für den Gesetzentwurf zur Änderung der Kirchenverfassung. Es gab lediglich sieben Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Damit befürwortet eine klare Mehrheit der Synode eine Änderung der Kirchenverfassung. Sie ist die Teil des Reformationsprozesses, in dem sich die Evangelische Kirche der Pfalz aktuell befindet.
Die zentrale Idee hinter dem Gesetzentwurf: Ortskirchengemeinden verlieren ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass sich mehr als 370 Kirchengemeinden in Zukunft nicht mehr selbst verwalten und nicht mehr über ihre eigenen Finanzen entscheiden dürfen.
Wie eine Sprecherin der Evangelischen Kirche der Pfalz mitteilt, beinhaltet der Gesetzentwurf drei wesentliche Punkte. Er ordnet die Leitungs- und Verantwortungsstrukturen der Landeskirche neu, definiert die Rollen der Landeskirche, Bezirkskirchengemeinden, Ortskirchengemeinden und Regio-Teams und legt neu fest, wer künftig welche Aufgaben und Verantwortungen trägt.
Herbstsynode der Evanglischen Kirche der Pfalz Spardruck bei Evangelischer Kirche: Protest gegen geplante Strukturreformen
Die Evangelische Kirche der Pfalz muss radikal sparen: Ab 2035 sollen es jährlich 60 Millionen sein. Deshalb will die Kirche den Gemeinden Rechte entziehen - nun regt sich Protest.
Damit will die Evangelische Kirche der Pfalz Geld sparen und gleichzeitig Kirchengemeinden entlasten. Das sehen aber nicht alle Synodalen so. Vor der Abstimmung wurde heftig und lange diskutiert.
Stimmen gegen den Gesetzentwurf
Christopher Makutzik, Pfarrer im Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt, hat sich vor der Abstimmung klar gegen den Entwurf positioniert:
"Ich möchte diesem Entwurf nicht zustimmen, weil ich glaube, dass die Kirchengemeinde vor Ort Macht und Möglichkeit braucht, um ihre eigenen Dinge zu gestalten. Ich bin mir unsicher, ob der angestoßene Prozess, so wie er jetzt läuft, das irgendwie ermöglicht."
Evelin Urban ist in der Landessynode, Presbyterin in der Kirchengemeinde Friedelsheim im Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt und hat gegenüber dem Entwurf auch Bedenken:
"Die Kirchenverfassung soll so geändert werden, dass uns Rechte genommen werden. Wir dürfen keine Eigentümer mehr sein. Wir dürfen keine Gebäude mehr haben, wir dürfen keine Arbeitgeber mehr sein."
Die meisten haben den Gesetzesentwurf zur Änderung der Kirchenverfassung aber schon vor der Abstimmung befürwortet.
Stimmen für den Gesetzentwurf
Ute Heintz ist in der Landessynodale und Presbyterin aus Schwegenheim. Sie sieht in dem Entwurf eine Chance, mehr Energie in die Gemeindearbeit zu stecken:
"Ich stehe dieser neuen Gesetzesvorlage sehr positiv gegenüber. Wir haben sehr lange daran gearbeitet. Und ich denk halt auch an die Arbeit in unseren Gemeinden. Viele Gemeinden waren über Jahre auch mit Gebäudefragen beschäftigt und fühlten sich überfordert. Das hat viel Zeit gekostet und das geht auf Kosten der inhaltlichen Gemeindearbeit."
Auch Arne Dembek, Dekan im Kirchenbezirk Speyer und Landessynodaler, hat sich schon vor der Abstimmung gedanklich für den Entwurf entschieden. "Ich halte den Gesetzentwurf für richtig und notwendig, weil wir anders als durch eine große Strukturreform tatsächlich die Probleme nicht in den Griff kriegen werden. Wir werden das Geld nicht einsparen, was wir einsparen müssen, weil wir einfach immer weniger Mitglieder und Finanzkraft haben und viel zu viele Gebäude haben, die wir nicht halten werden können."
Hartmann Leube ist Landessynodaler Ludwigshafen und Mitglied der Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz. Er findet, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht:
"Den vorgelegten Entwurf für die Änderung der Kirchenverfassung des Gesetzes unterstütze ich. Ich unterstütze ihn nicht, weil mir jedes Detail gefällt, sondern weil ich denke: Die großen Linien, die dort aufgezeigt werden, wie Verschlankung der Strukturen, Reduktion der Aufgaben der Pfarrer, der Presbyterien, Zentralisierung, in die Richtung geht, die für eine Kirche, die kleiner wird, richtig ist."
Wie geht es jetzt nach der Abstimmung weiter?
Im nächsten Schritt sind jetzt die Gemeinden und Gremien aufgerufen zum Entwurf Stellung zu nehmen. Erst danach kann die Synode in späteren Tagungen endgültige Gesetze beschließen. Am Freitagnachmittag hat die Synode auch für den Entwurf zur Kirchenbezirksreform gestimmt. Die besagt, dass die 15 großen Kirchenbezirke zum 1. Januar 2029 zu vier großen zusammengefasst werden sollen.