Die Stadt Speyer will herausfinden, wofür die Wohnungen und Häuser im Stadtgebiet konkret genutzt werden und wo möglicherweise auch Wohnraum leer steht. Dafür hatte die Stadtverwaltung eine Anfrage an rund 21.000 Eigentümerinnen und Eigentümer geschickt. Das war Anfang Juni.
Speyer: Antworten zu Wohnraum müssen am 31. Juli vorliegen
In dem Fragebogen müssen die Besitzer zum Beispiel vermerken, wie groß die Wohnung oder das Haus ist und wie viele Menschen dort leben. Aber auch, wofür die Wohnungen genutzt werden und ob sie aktuell vermietet sind.
Stadt will zweckentfremdete Wohnungen in Speyer verhindern
Die Stadt Speyer will auf diesem Weg erfahren, ob es Wohnungen in der Stadt gibt, die zweckentfremdet werden, beispielsweise ob ohne Genehmigung Ferienwohnungen vermietet werden oder Büros in Gebäuden sind, die eigentlich nur als Privatwohnungen zugelassen wurden. Die Stadt will so auch herausfinden, ob Wohnungen länger als sechs Monate leerstehen.
Eigentümer drohen Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 Euro
Die Stadt weist daraufhin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die auf die Fragen falsch oder gar nicht antworten, eine Strafe von 5.000 Euro droht. Alle, die privaten Wohnraum vorsätzlich zweckentfremden, könnten mit bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Zu viele leere Wohnungen Leerstände in Landau: Ab kommendem Jahr Strafen für Eigentümer
Zwischenbilanz in Landau: Anfang des Jahres ist die sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung in Kraft getreten. Die Stadt will damit gegen leerstehende Wohnungen im Stadtgebiet vorgehen – und legt nun die Daumenschrauben an.
Landau ist einen Schritt weiter Speyer
Die Stadt Landau hatte bereits im vergangenen Jahr die Eigentümerbefragung durchgeführt. Das Ergebnis: In Landau stehen mehr als 700 Wohnungen leer. In Speyer gibt es das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schon deutlich länger als in Landau, nämlich seit Juli 2022.
Die Fragebögen in Speyer können online heruntergeladen und beantwortet werden unter www.speyer.de/zweckentfremdung. Wer Fragen zum Ausfüllen der Bögen hat, der kann sich bei der Stadtverwaltung beraten und unterstützen lassen.