Die Osterferien sind für viele Familien eine Zeit, um gemeinsam abzuschalten. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn gleich zu Beginn der Reise etwas schief läuft. Das Urteil des Monats vom Landgericht Frankenthal zeigt, dass Urlauber ein Recht auf Entschädigung haben, wenn Gepäck verloren oder kaputt geht.
Verlorene Koffer und beschädigtes Gepäck nach Flug
Eine fünfköpfige Familie aus der Vorderpfalz hat eine Pauschalreise in den türkischen Ferienort Side gebucht. Statt entspannt in den Urlaub zu starten, blieb ein Koffer verschwunden und der Kinderwagen samt Babyschale wurde beim Transport erheblich beschädigt. Gerade für Reisen mit kleinen Kindern bedeutete das Stress, Improvisation und zusätzliche Kosten. Vor Ort musste die Familie fehlende Gegenstände neu kaufen. Der Koffer ist bis heute nicht gefunden worden.
Landgericht Frankenthal: Recht auf Entschädigung
Das Landgericht Frankenthal stellt klar, dass ein Reiseveranstalter nicht nur für Flug und Hotel verantwortlich ist, sondern auch für den sicheren Transport des Gepäcks. Der Verlust des Koffers und die Beschädigung stellten einen sogenannten "Reisemangel" dar. Der Verlust des Gepäcks habe die Reise über den gesamten Reisezeitraum beeinträchtigt, weil die Familie sich um Ersatz kümmern musste, statt sich zu erholen.
Die Folge: Neben den Kosten der Neubeschaffung musste deshalb auch 35 Prozent des Reisepreises erstattet werden. Insgesamt müsse der Reiseveranstalter der Familie eine Entschädigung von 5.000 Euro zahlen, urteilte das Gericht.