Urteil zu Schlagloch-Unfall

Kein Witz: Landgericht Landau veröffentlicht KI-Comic als Urteilserklärung

Ein E-Bike-Fahrer, der in Landau wegen eines Schlaglochs stürzte, bekommt keinen Schadensersatz. Das Landgericht Landau hat das Urteil anschaulich erklärt.

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Von Autor/in Paul Lütge

Urteilsbegründungen sind oft kompliziert: Da ist von "erheblichen Ausdehnungen" eines Schlaglochs die Rede, von einer "Beleuchtungssituation", die "vor Ort rechtzeitiges Erkennen des Schlaglochs ermöglicht".

Das Landgericht Landau wollte es bei einem aktuellen Urteil anschaulicher machen - und hat, zusätzlich zur Begründung, einen kurzen Comic veröffentlicht. Er wurde mit KI erstellt, teilte das Gericht dem SWR auf Nachfrage mit.

"Idee ist es, die Entscheidung möglichst kompakt und eingängig darzustellen und unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen", schreibt ein Sprecher.

Die Grafik zeigt eine Erklärung des Urteils des Landgerichts Landau.
Erklärung des Landgerichts Landau - in Form eines Comic. Grafik: Landgericht Landau in der Pfalz

Mann verlangte Schadensersatz

Ein E-Bike-Fahrer fuhr im Dezember 2022 in Landau in ein Schlagloch und stürzte. Dabei verletzte er sich am Kopf. Er verlangte Schmerzensgeld und Ersatz für beschädigte Gegenstände: seine Brille, Armbanduhr und Pullover.

Das Schlagloch war laut Gericht über vier Zentimeter tief und hatte "eine erhebliche Ausdehnung". Die Straße befand sich nach Meinung der Richter in einem klar verkehrswidrigen Zustand.

Fahrer sagt vor Gericht, er habe nicht auf Straße geachtet

Das zuständige Land Rheinland-Pfalz habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, heißt es vom Gericht. Dennoch bekommt der verletzte E-Bike-Fahrer nicht einen Cent.

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Denn: Laut Landgericht hätte er das Loch erkennen müssen, wenn er aufgepasst hätte. Vor Gericht hatte er gesagt, er habe nicht auf die Fahrbahn geachtet. Auch die "Beleuchtungssituation vor Ort habe ein rechtzeitiges Erkennen des Schlaglochs ermöglicht", so das Gericht.

Auf dem Comic ist die Kernaussage noch deutlicher: Eigenverantwortung bleibt maßgeblich. Aufmerksam fahren.

Das Urteil des Landgerichts Landau ist rechtskräftig.

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Paul Lütge
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