40 Datenträger werden ausgewertet

Besitz von Kinderpornografie? Schulleiter aus Vorderpfalz freigestellt

Weil er Kinderpornos besessen haben soll, ist ein Schulleiter aus der Vorderpfalz vom Dienst freigestellt worden. Das teilte die zuständige Behörde auf SWR-Anfrage mit.

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Von Autor/in Laura Scanu

Laut Staatsanwaltschaft Landau steht der Schulleiter aus der Vorderpfalz im Verdacht, sich Kinderpornografie beschafft und sie besessen zu haben. Deshalb sei er jetzt vom Dienst freigestellt, teilt die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) nun mit.

Schulleiter in der Vorderpfalz freigestellt: Eltern per Brief informiert


Die Eltern der Kinder seien über die Ermittlungen sowie über die Freistellung des Schulleiters per Elternbrief informiert worden, teilte die ADD mit. Weitere Details nannte die Behörde nicht. Bereits vor zwei Wochen waren das Wohnhaus und die Arbeitsstätte des Mannes in der Vorderpfalz durchsucht worden. Dabei sind laut Staatsanwaltschaft mehr als 40 Datenträger sichergestellt worden, die jetzt ausgewertet werden.

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Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnten dem Schulleiter neben der Suspendierung weitere dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

Mögliche Konsequenz: Beamtenverhältnis wird beendet

Das Gesetz sieht vor, dass Beamte bei Dienstvergehen und auch bei Straftaten im Privatbereich aus dem Dienst entfernt werden können – mit der Folge, dass ihnen ihre Bezüge und zum Teil auch ihre Pensionsansprüche gestrichen werden.

Allerdings muss es sich dabei um schwerwiegende Vorfälle handeln. In der Vergangenheit haben die Gerichte Fälle von Kinderpornografie bei Lehrern wiederholt als solche schweren Vorkommnisse eingeordnet

Automatischer Verlust des Beamtenstatus bei Verurteilung

Abgesehen davon endet das Beamtenverhältnis nach dem Gesetz immer dann automatisch, wenn Beamte in einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Taten rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Wer sich kinderpornografisches Material verschafft, kann nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden – abhängig von den Umständen im Einzelfall. Sollte es also zu einer Anklage, einem Strafverfahren und dann zu einer entsprechenden Verurteilung kommen, steht auch auf diesem Weg ein endgültiger Jobverlust im Raum.

Bis es ein rechtskräftiges Urteil durch ein Strafgericht gibt, gilt für Beschuldigte allerdings die Unschuldsvermutung. 

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