Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hatte angeordnet, dass die Frau zwei ihrer Katzen sofort kastrieren lassen müsse. Dagegen hatte die Züchterin mit einem Eilantrag Widerspruch eingereicht, der vom Verwaltungsgericht Koblenz nun abgelehnt wurde. Bei den Katzen handelt es sich um die Rasse "Canadian Sphynx", die haarlos ist.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass den Tieren die Tasthaare fehlen beziehungsweise diese stark verkürzt sind. Die Schnurrhaare seien für Katzen aber wichtig, um sich im Dunklen orientieren zu können oder um Beute aufzuspüren. Außerdem schützten die Haare die Augen und würden für die Kontaktaufnahme benötigt. Das Fehlen dieser wichtigen Tasthaare führe dazu, dass die Tiere ein Leben lang leiden müssten.
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Tierschutzgesetz spricht von Qualzucht
Bekämen die zwei Katzen nun Nachwuchs, müsse davon ausgegangen werden, dass auch die Kitten keine Tasthaare hätten, so das Gericht. Dadurch müssten auch diese Tiere dauerhaft leiden.
Aus Tierschutzgründen und um eine Qualzucht zu verhindern, hatte der Kreis Bad Kreuznach die Züchterin deswegen aufgefordert, ihre beiden Katzen umgehend kastrieren zu lassen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz hat die Frau nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht.
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