Tiere müssen kastriert werden

Gericht stoppt Qualzucht von Katzen im Kreis Bad Kreuznach

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat einer Züchterin aus dem Kreis Bad Kreuznach verboten, Nacktkatzen zu züchten. Die Frau muss ihre Tiere nun kastrieren lassen.

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Von Autor/in Vanessa Siemers

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hatte angeordnet, dass die Frau zwei ihrer Katzen sofort kastrieren lassen müsse. Dagegen hatte die Züchterin mit einem Eilantrag Widerspruch eingereicht, der vom Verwaltungsgericht Koblenz nun abgelehnt wurde. Bei den Katzen handelt es sich um die Rasse "Canadian Sphynx", die haarlos ist.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass den Tieren die Tasthaare fehlen beziehungsweise diese stark verkürzt sind. Die Schnurrhaare seien für Katzen aber wichtig, um sich im Dunklen orientieren zu können oder um Beute aufzuspüren. Außerdem schützten die Haare die Augen und würden für die Kontaktaufnahme benötigt. Das Fehlen dieser wichtigen Tasthaare führe dazu, dass die Tiere ein Leben lang leiden müssten.

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Aus Tierschutzgründen und um eine Qualzucht zu verhindern, hatte der Kreis Bad Kreuznach die Züchterin deswegen aufgefordert, ihre beiden Katzen umgehend kastrieren zu lassen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz hat die Frau nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht.

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Autor/in
Vanessa Siemers
SWR-Redakteurin Vanessa Siemers

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