Im Mittelpunkt des Prozesses vor dem Bad Kreuznacher Amtsgericht steht eine Französische Bulldogge namens Lisa. Laut Anklage hatte ihr 44-jähriger Besitzer in Kauf genommen, dass die Nachkommen seiner Hündin Fehlbildungen haben könnten.
Hündin Lisa hatte Merkmale einer Defektzucht
Denn sie selbst habe schon Merkmale einer sogenannten Defektzucht gehabt. Damit ist eine Züchtung gemeint, die auf bestimmte Merkmale abzielt, die aber zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren führen kann.
Außerdem habe der Mann über einen kürzeren Zeitraum mehrere Hunde gehalten, womit er überfordert gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sei festgestellt worden, dass die Hunde nicht sozialisiert gewesen seien, dass der 44-Jährige zu selten mit ihnen spazieren gegangen sei und sein Verhalten gegenüber den Hunden empathielos gewesen sei.
Zwei Welpen tot, einer mit schweren Missbildungen
Tatsächlich bekam Lisa insgesamt vier Welpen. Zwei davon haben wegen schwerer Missbildungen nicht überlebt. Ein weiterer Welpe wird laut Gericht lebenslang unter seinen Missbildungen leiden. Die Anklage vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach lautete deshalb auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Angeklagter gibt Bekanntem die Schuld
Der Angeklagte ließ vor Gericht über seinen Verteidiger mitteilen, dass er in Spanien gewesen sei, als seine Hündin gedeckt wurde. In dieser Zeit habe ein Bekannter auf die Hündin aufgepasst.
Der Verteidiger erklärte weiter, sein Mandant bedauere außerordenlich, was passiert sei. Er habe mittlerweile keine Hunde mehr und wolle sich auch keine mehr anschaffen. Außerdem habe er Lisa direkt nach dem Wurf sterilisieren lassen. Dies belege, dass er keine Zucht betreiben wollte.
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Hundebesitzer muss Geld an Tierheim Bad Kreuznach zahlen
Das Gericht stellte das Verfahren nun gegen die Zahlung von 250 Euro ein, die der Angeklagte in monatlichen Raten à 50 Euro an das Tierheim Bad Kreuznach zahlen muss. Zur Begründung sagte die Richterin, man könne im Nachhinein nicht mehr genau nachvollziehen, wer wann auf die Hündin aufgepasst habe und wer für die Schwangerschaft von Lisa verantwortlich sei.
Strafmildernd bewertete das Gericht außerdem, dass der Angeklagte mit der damaligen Situation überfordert war und dass er inzwischen keine Hunde mehr hat.