Der versuchte Überfall ist mehr als zwölf Jahre her. Am 19. August 2013 betrat der heute 38-Jährige laut Gericht das Juweliergeschäft in der Bad Kreuznacher Innenstadt. Dort bedrohte er den Inhaber mit einer Schusswaffe.
Nach Angaben des Gerichts war der Verurteilte nicht alleine. Zwei weitere Männer kamen hinzu und zerschlugen mit einer Axt die Vitrinen. Ein Sicherheitsmann, der die Szene über die Videoüberwachung beobachtet hatte, schritt ein. Dann fielen Schüsse. Verletzt wurde aber niemand.
Versuchter Mord im Juwelier-Geschäft nicht nachweisbar
Das Gericht hatte den 38-Jährigen ursprünglich auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Im Laufe des Verfahrens stellte sich aber heraus, dass ihm dies nicht nachgewiesen werden konnte. Zwar hatte er laut Gericht damals eine Waffe dabei und wohl auch geschossen. Allerdings war nicht klar, ob es sich dabei um eine echte oder um eine Schreckschusswaffe gehandelt hatte.
Auch, dass der Mann gezielt auf den Security-Mitarbeiter geschossen haben soll, war nicht nachweisbar. Verurteilt wurde der 38-Jährige aber trotzdem wegen versuchten, besonders schweren Raubes.
Verurteilter war zu Überfall in Bad Kreuznach angeheuert worden
Wie sich im Laufe des Prozesses außerdem herausstellte, war der Litauer im August 2013 in seinem Heimatland mit den beiden anderen Tätern für den Überfall angeworben worden. Von wem und wer seine beiden Komplizen waren, ist nicht bekannt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und die Nebenklage können noch Revision einlegen. Der 38-Jährige hat dem Urteil bereits zugestimmt.
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