Hörsturz nach Impfung?

Urteil vom BGH: Klage von Mainzerin gegen AstraZeneca wird neu verhandelt

Haftet der Hersteller eines Corona-Impfstoffs für angebliche Impfschäden? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Montag über die Klage einer Frau aus Mainz. Der Fall muss neu verhandelt werden.

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Von Autor/in Alena Lagmöller, Judith Seitz

Die Klägerin hat damit einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erzielt. Das Oberlandesgericht Koblenz muss den Fall neu aufrollen.

Laut BGH hatte das Oberlandesgericht Rechtsfehler gemacht, als es die Klage der Frau seinerzeit abwies. Der BGH entschied am Montag nicht darüber, ob wirklich ein Impfschaden vorlag. 

Klägerin erlitt kurz nach Impfung einen Hörsturz

Im März 2021 ließ sich die damals 40-jährige Klägerin mit dem Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca gegen Corona impfen. Wenige Tage später erlitt sie einen Hörsturz. Seitdem ist die Frau aus Mainz auf einem Ohr taub.

Dafür macht sie die Corona-Impfung verantwortlich. Vom Impfstoffhersteller AstraZeneca wollte die Frau deshalb Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs. Außerdem forderte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Klage gegen AstraZeneca durch alle Instanzen

Ihre Klage war vor dem Koblenzer Oberlandesgericht im September 2024 abgewiesen worden. Das Gericht lehnte einen Anspruch auf Auskunft unter anderem deswegen ab, weil nicht mehr dafür spreche als dagegen, dass die Impfung die gesundheitlichen Probleme verursacht habe. 

In der ersten Verhandlung im Dezember am BGH wurde allerdings deutlich, dass die Koblenzer Richter womöglich Fehler gemacht haben könnten.

Frau in einem Gerichtssaal des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Die Frau aus Mainz klagt gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca wegen eines Impfschadens nach einer Corona-Impfung
Die Klägerin aus Mainz fordert vom Impfstoff-Hersteller AstraZeneca unter anderem Schmerzensgeld. Picture Alliance

BGH gibt Fall zurück nach Koblenz

Die Richter ließen anklingen, dass der Klägerin zumindest eine Auskunft über Risiken der Impfung zustehen könnte. Für die Frau seien die Informationen wichtig, um einen möglichen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen zu können.

Grundsätzlich können Pharmaunternehmen laut BGH bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte
Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. 

Außerdem muss eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet. Es genügt dabei, dass ein Impfschaden plausibel ist, wie der BGH ausführte. Das Oberlandesgericht hatte die Voraussetzungen zu streng definiert. Jetzt muss es den Fall neu aufrollen.

Klägerin freute sich über Urteil

Die Klägerin freute sich über das Urteil. "Jetzt hoffen wir, dass Transparenz, Gerechtigkeit und die Wahrheit gewinnt", sagte sie und fügte hinzu: "Mir wurde mein Gehör genommen, und ich musste bis zum BGH gehen, dass mir rechtliches Gehör geschenkt wird."

Für AstraZeneca steht Nutzen über Risiken

AstraZeneca verweist darauf, dass Zulassungsbehörden weltweit übereinstimmend festgestellt hätten, dass "der Nutzen der Impfung die Risiken äußerst seltener potenzieller Nebenwirkungen" überwiege. "Wir sind außerordentlich stolz auf die Rolle, die der Oxford-Astrazeneca Impfstoff bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt hat."

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Alena Lagmöller
Judith Seitz
SWR-Reporterin Judith Seitz

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