Der eine Bruder, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war, erhielt eine Verwarnung, weil er laut Gericht noch unter das Jugendstrafrecht fällt.
Sein älterer Bruder wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro - also 750 - Euro verurteilt. Außerdem wird ihm der Führerschein dauerhaft entzogen.
"Es tut mir unendlich leid, dass ich andere Menschen in Gefahr gebracht habe", sagte der jüngere der beiden Brüder bei der Verhandlung am Freitagvormittag. Beide betonten, sie hätten sich zu dem Autorennen hinreißen lassen, es sei auf keinen Fall verabredet gewesen.
Raser liefern sich illegales Autorennen auf der A63
Das illegale Autorennen spielte sich im April vergangenen Jahres auf der A63 in Richtung Kaiserslautern ab. Die beiden Brüder sagten vor Gericht, sie seien damals auf dem Weg zu der Hochzeit eines Cousins gewesen.
Um rechtzeitig anzukommen, hätten sie in Höhe der Anschlussstelle Saulheim (Kreis Alzey-Worms) Gas gegeben. Mit bis zu 230 km/h fuhren sie auf der zweispurigen Autobahn - und das obwohl die Autobahn an diesem Freitagnachmittag sehr voll war.
Zivile Polizeistreife mit Lichthupe bedrängt
Sie drängelten andere Autofahrer mit Lichthupe von der linken Fahrspur und fuhren zu dicht auf. Bei ihrem Rennen nötigten sie auch eine zivile Polizeistreife. Die Polizisten nahmen daraufhin die Verfolgung auf und filmten die beiden Raser.
Obwohl es in dem Streckenabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, seien die beiden Männer sehr rücksichtslos und gefährlich gefahren, so die Richterin.
Polizei sucht Zeugen Raser auf der A63 bei Wörrstadt: Ermittlungen nach illegalem Autorennen
Supersportwagen sollen sich auf der A63 in Rheinhessen ein illegales Autorennen geliefert haben. Die Polizei ermittelt und hofft auf Hinweise.
Während des Rennens seien sie oft nebeneinander hergefahren. Auch hätten sie mehrfach die Spur gewechselt und dabei keinerlei Rücksicht auf den übrigen Verkehr genommen. Sie hätten die anderen Verkehrsteilnehmer und ihre Mitfahrer erheblich gefährdet.
Raser seit einem Jahr ohne Führerschein
Den beiden Rasern wurden damals die Führerscheine abgenommen. "Ich habe eine Lehrstelle nicht bekommen", sagte der jüngere Angeklagte. Er wolle unbedingt etwas mit Autos machen und eine Lehre als Automechatroniker antreten oder als Taxifahrer arbeiten. Auch sein älterer Bruder habe ohne Führerschein eine Lehrstelle verloren.
Richterin: Raser haben Reue gezeigt
Die Richterin am Mainzer Amtsgericht hat beide Männer unterschiedlich in ihrem Urteil behandelt. Den bei der Tat 19-Jährigen hat sie nicht verurteilt, sondern nur verwarnt. Er falle noch unter das Jugendstrafrecht, so die Richterin. Zudem habe er Reue gezeigt und eine neue Lehrstelle gesucht und versucht, einen Taxischein zu machen.
Er muss nun außerdem einen Verkehrserziehungskurs belegen und Sozialstunden ableisten. Außerdem kann er nach einem Jahr seinen Führerschein unter Auflagen zurückbekommen.
Härtere Strafe für älteren Bruder
Sein älterer Bruder war bei der Tat bereits 21 Jahre alt und ist von der Richterin deshalb nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. Ihm wird der Führerschein dauerhaft entzogen. Nach Ansicht der Richterin ist er nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Außerdem muss er die Geldstrafe bezahlen.
Beide Angeklagten haben ihre Strafen angenommen. Die Staatsanwaltschaft behält sich vor, Rechtsmittel einzulegen.