"Das Verfahren ist überschrieben mit der Frage, warum", sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Bad Kreuznach, als sie den Angeklagten wegen Mordes verurteilte. Das Urteil könne die Tat rechtlich bewerten, die zwischenmenschliche Seite aber werde nie geklärt werden.
Fast eineinhalb Stunden nahm sich die Richterin Zeit, das Urteil zu begründen. Sie fasste zusammen, dass Zeugen und ein Sachverständiger den Angeklagten als streitsüchtig und selbstbezogen beschrieben hatten.
Mörder soll Ex-Freundin schamlos ausgenutzt haben
Zum Zeitpunkt der Tat sei der 70-Jährige finanziell am Ende gewesen. Seine Wohnung war gekündigt, um eine neue Bleibe habe er sich nicht gekümmert. Stattdessen habe er seine Freundin belogen.
Er habe schamlos ausgenutzt, dass ihm das Opfer vertraut habe, so die Vorsitzende Richterin. Er habe seiner ehemaligen Partnerin bis zuletzt die Wahrheit verschwiegen, weil er gewusst habe, dass sie in seinen Lügen einen erneuten schweren Vertrauensbruch sehen würde.
Hilfsbereitschaft endet für Opfer tödlich
Am Tattag war der Angeklagte mit seiner Ex-Partnerin an deren Wohnung in Bad Kreuznach verabredet. Er wollte seine Sachen abholen, die bei ihr im Keller gelagert waren. Die Frau habe ihm geholfen, seine Sachen in ihrem Keller zusammenzupacken, so das Gericht.
Dann griff der Mann die 66-Jährige unvermittelt an. Sie sei dabei völlig arglos gewesen, als er von hinten mit einem Hammer auf ihren Schädel geschlagen habe. Als sie entgegen seiner Erwartung nicht sofort tot war, schlug er laut Richterin weiter mit Hammer und einer Rohrzange auf sie ein. Anschließend nahm er die Bankkarte der Getöteten mit und floh mit ihrem Auto.
Geständnis des Angeklagten nicht glaubhaft
Während des Mordprozesses hatte der Angeklagte vor Gericht gestanden, die Frau bei einem Streit erschlagen zu haben. Sein Opfer habe nach dem ersten Schlag mit dem Hammer gejammert und dann habe er die Frau nur noch erlösen wollen. Diese Aussage müsse für die Mutter des Opfers wie Hohn geklungen haben, so die Richterin. Die 86-jährige Mutter war Nebenklägerin im Prozess.
Der Verteidiger hatte nach der Aussage des Angeklagten auf Totschlag plädiert. Das aber sah das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen und Spuren am Tatort als widerlegt. Der 70-Jährige habe von Anfang an vorgehabt, die Frau umzubringen, sich auch den Hammer und die Rohrzange bereitgelegt.
Höchststrafe für Mord an Ex-Freundin
Neben der Verurteilung wegen Mordes stellte das Landgericht Bad Kreuznach auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der 70-Jährige nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hat die Möglichkeit Revision gegen das Urteil zu beantragen.
Am Ende ihrer Urteilsbegründung sprach die Richterin dem Angeklagten ins Gewissen, die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen. "Es wäre schön, wenn die Mutter der Getöteten jetzt wenigstens in juristischer Hinsicht abschließen könnte", so die Vorsitzende Richterin.
Motiv noch unklar Tatwaffe Hammer oder Rohrzange - 66-jährige Frau in Bad Kreuznach getötet
Die Seniorin, die am vergangenen Mittwoch in Bad Kreuznach erschlagen worden ist, wurde nun obduziert. Das hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Tatverdächtig ist ihr ehemaliger Lebensgefährte.