Die Tat geschah Ende August vergangenen Jahres. An diesem Tag war der Mann in das Haus der 73-jährigen Frau gegangen. Zuvor hatte er sich einen Haustürschlüssel beschafft.
Durch die Geräusche schreckte er die Seniorin beim Fernsehen auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er der Frau mit einer Vase auf den Kopf schlug, als sie ihm im Flur entgegenkam. Die Seniorin fiel daraufhin auf den Boden.
Mann erbeutete Schmuck und Bargeld
Der Angeklagte zog die verletzte, aber noch lebende Frau in die Küche, holte ein Kissen aus dem Schlafzimmer und presste es ihr aufs Gesicht, bis sie tot war.
Danach durchsuchte er das Haus und klaute Bargeld und Schmuck. Der Wert der Beute: knapp 3.000 Euro. Die Richter ordneten die Tat ganz klar als Raubmord ein. Deshalb die lebenslange Haft.
Verteidigung: "Tat war nicht geplant"
Überführt wurde der Täter durch Bilder von Überwachungskameras, Schuhspuren neben dem Kopf der Toten und durch seine Schmuckrecherche per Google nach der Tat.
Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von maximal acht Jahren plädiert. Sie argumentierte, dass der Wormser durch erheblichen Drogenkonsum enthemmt war und es sich nicht um eine geplante Tat gehandelt habe, sondern um eine spontane.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.