Es ist wirklich ein Drama mit dem Bosenheimer Freibad. Jahrzehntelang war es für die Menschen in und um Bosenheim der Anlaufpunkt an heißen Sommertagen. Doch dann ging es immer weiter bergab.
Bosenheimer Schwimmbad seit 2023 außer Betrieb
Das Becken wurde undicht, verlor literweise Wasser, das unter anderem in den Keller eines benachbarten Privathauses lief. Zwar erklärte die Badgesellschaft Bad Kreuznach als Betreiberin, es werde umgehend ein Sanierungsplan erstellt. Doch nichts passierte. Deshalb wurde das Bad im Sommer 2023 von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach geschlossen.
Vereinbarung zwischen Bosenheim und Bad Kreuznach von 1969
Das wollte der Bosenheimer Ortsbeirat nicht länger hinnehmen und verklagte die Stadt Bad Kreuznach. Der Ortsbeirat ist der Meinung, die Stadt müsse die Kosten für die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen bezahlen. Denn: Als Bosenheim 1969 in die Stadt Bad Kreuznach eingemeindet wurde, wurde eine Vereinbarung geschlossen, in der auch der Betrieb des Schwimmbades geregelt wurde.
Nach Ansicht des Bosenheimer Ortsbeirates gilt dieser Eingliederungsvertrag bis heute. Deshalb sei die Stadt Bad Kreuznach verpflichtet, alle notwendigen Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen zu bezahlen, die erforderlich sind, um das Schwimmbad betreiben zu können. Das wollte der Ortsbeirat nun vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz einklagen.
Verwaltungsgericht Koblenz sieht Stadtrat Bad Kreuznach am Zug
Auch das Verwaltungsgericht hält den Eingliederungsvertrag nach wie vor für gültig. Allerdings bedeute dies nicht automatisch, dass die Stadt die Kosten von geschätzten 1,2 Millionen Euro für die Sanierung des Bades übernehmen müsse.
Vielmehr sei jetzt der Stadtrat Bad Kreuznach gefragt. Er müsse als zuständiges Gremium die Entscheidung treffen, ob die erforderliche Summe für die Stadtkasse zumutbar ist, sprich, ob Bad Kreuznach sich die Sanierung leisten kann.
Bosenheim soll Kostenaufstellung liefern
Bosenheim muss jetzt laut Gericht eine genaue Aufschlüsselung der erwarteten Kosten auf den Tisch legen. Die Stadtverwaltung müsse dann eine entsprechende Beschlussvorlage in den Stadtrat einbringen, ob die Stadt das Bad so saniert, dass es weiter betrieben werden kann, oder nicht.
Oberbürgermeister Letz würde Schwimmbad gerne retten
Der Bad Kreuznacher Oberbürgermeister Emmanuel Letz (FDP) räumte im Anschluss an den Gerichtstermin ein, dass der Stadtrat diese Entscheidung eigentlich schon vor Jahren hätte treffen können. Aber man habe sich da wohl ein bisschen drumrum gedrückt.
Ich wohne ja selbst in Bosenheim [...] und mein persönliches Ansinnen ist natürlich, dass das Schwimmbad erhalten bleibt.
Er sei selbst Bosenheimer und hoffe natürlich, dass das Schwimmbad erhalten bleiben könne, so Letz. Er befürchte allerdings, dass der Stadtrat das angesichts der klammen Haushaltslage eher anders entscheiden werde.
Schwimmbad Bosenheim schon im März Thema im Stadtrat?
Beide Seiten haben heute jedenfalls der Empfehlung des Koblenzer Verwaltungsgerichts zugestimmt - nachdem sie vorher noch einmal lebhaft miteinander diskutiert hatten. Möglicherweise soll das Thema nun schon Ende März auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung.
Sollte der Rat sich gegen die Sanierung aussprechen, wäre die Geschichte immer noch nicht unbedingt zu Ende. Denn dann könnte Bosenheim erneut klagen.