Die Hundehalterin hatte versucht, die Entscheidung des Veterinäramts, ihr das Haustier zu entziehen, per Eilantrag zu stoppen. Wer das Tier gequält hat, steht noch nicht fest.
Schwere Misshandlung der Hündin
Dem Tier war laut Gericht eine sieben Zentimeter lange Karotte in den Vaginaltrakt eingeführt worden. Das hatte eine Untersuchung in einer Tierklinik ergeben. Die Halterin selbst hatte das Tier in die Klinik gefahren, nachdem sie nachts von ihrer Hündin geweckt worden war. Die Hündin konnte keinen Urin lassen.
Hündin musste medizinisch versorgt werden
Das Tier hatte nach dem Entfernen des Fremdkörpers eine Blasenentzündung und musste behandelt werden. Nach dem Vorfall hatte das Veterinäramt der Halterin die Hündin weggenommen. Im Gutachten des Tierarztes hieß es, dass das Einführen des Fremdkörpers "nicht ohne Gegenwehr und mit Rohheit" passiert sein müsse. Der Hündin sei "erhebliches Leiden" und Schmerzen zugefügt worden.
Tierschützer befürchten hohe Dunkelziffer Mehr als 460 Fälle von Tierquälerei in Rheinland-Pfalz
Im vergangenen Jahr gab es laut Landeskriminalamt 461 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Rheinland-Pfalz. Eine Region sticht heraus.
Hündin war als Therapiehund eingesetzt
Wer der Hündin den Gegenstand eingeführt hat, ist unklar. Die Halterin arbeitet als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Ihre Hündin hatte sie bis zu dem Vorfall als therapeutisch-pädagogisch ausgebildeten Begleithund regelmäßig bei der Arbeit dabei. Die Frau geht davon aus, dass die Misshandlung nur im Kindergarten passiert sein kann. Obwohl ihr Lebensgefährte, der mit ihr in ihrer Wohnung lebt, ebenfalls tatverdächtig ist, so das Gericht.
Verwaltungsgericht Mainz lehnt Antrag der Hundehalterin ab
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts lässt sich im Eilverfahren aber nicht "mit hinreichender Sicherheit aufklären", ob die Hündin weiteren schweren Misshandlungen ausgesetzt sein könnte, wenn sie bei ihrer Halterin bleibt. Der Lebensgefährte der Halterin, der "mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten" sei, sei ebenfalls tatverdächtig. Es liege keine Stellungnahmen fachkundiger Tierärzte vor, die belegen würde, dass die Misshandlung nur im Kindergarten stattgefunden haben könne.
Hündin bei Familie untergebracht
Weiter heißt es vom Gericht, die derzeitige Situation sei für die Halterin sicher emotional belastend, weil sie weite Fahrwege auf sich nehmen müsse, um ihre Hündin zu sehen. Das Tier ist bei Verwandten untergebracht. Aufgrund der "gravierenden Misshandlung der Hündin" überwiege aber das Wohl des Tieres, so das Mainzer Verwaltungsgericht.