Regelmäßig war der 23-Jährige nach Überzeugung des Gerichts gewalttätig geworden. Mal hatte er Polizisten oder Busfahrer angegriffen, mal wildfremden Menschen auf der Straße ins Gesicht geschlagen oder Passanten wüst beschimpft und bespuckt.
Ein Jahr und acht Monate Haft wegen langer Liste von Straftaten
Die Anklage umfasste elf Taten. Verurteilt wurde der Mann jetzt unter anderem wegen Beleidigung und Körperverletzung in mehreren Fällen, Verleumdung, Drogenbesitzes und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Aus Sicht des Gerichts genug, um ihn für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis zu schicken - ohne Bewährung.
Konzept "Mehrfach- und Intensivtäter" greift
Dass es überhaupt zu diesem Urteil kam, ist allerdings nicht selbstverständlich. Denn: Bis vor ein paar Jahren wäre womöglich jede der Straftaten bei einem anderen Sachbearbeiter gelandet – sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft.
Um das zu verhindern, wurde vor einiger Zeit das Konzept "Mehrfach- und Intensivtäter" erstellt. Statt Tat und Tatort nehmen die Ermittler jetzt direkt die Täter ins Visier. Alle Straftaten, die ihnen zugeordnet werden, werden bei Polizei und Staatsanwaltschaft bei jeweils einem Bearbeiter gebündelt.
Wenn jeder zufällig zum Opfer werden könnte, dann wollen wir unbedingt einschreiten.
Es geht um leichte und mittlere Kriminalität, um eine Vielzahl von Straftaten und um Taten, die den Rechtsfrieden stören, erklärt der Bad Kreuznacher Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann. Das bedeutet, es geht um Straftaten, die auch die Öffentlichkeit mitbekommt. In solchen Fällen wolle man einschreiten, sagt Fuhrmann. Denn da könne jeder zufällig zum Opfer werden.
Wegen Vielzahl der Taten in U-Haft
Ziel des Konzepts ist es, uns alle vor diesen Tätern besser zu schützen. Der Angeklagte, der jetzt verurteilt wurde, saß vorher schon in Untersuchungshaft. Jede einzelne der ihm vorgeworfenen Straftaten wäre dafür zu wenig gewesen, so Fuhrmann: "Erst die Taten in ihrer Gesamtheit haben dazu geführt, dass ausreichend Gründe für einen Haftbefehl vorlagen."
Bei Intensivtätern fehlte oft der Überblick
Während es für schwerere Straftaten schon lange Fachkommissariate und Fachstellen gibt, fielen die Mehrfach- und Intensivtäter in vielen Fällen durchs Netz. Die Ermittler und in der Folge die Gerichte hatten immer nur einen Bruchteil der Taten auf dem Schirm. Insbesondere, wenn die Täter dann auch noch den Wohnort wechselten, habe der Überblick gefehlt, erklärt Fuhrmann.
Polizei und Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach jetzt besser vernetzt
Seit knapp fünf Jahren arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft enger zusammen. Bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach lief ein Pilotprojekt, das dann landesweit umgesetzt wurde. Fuhrmann wertet es als sehr erfolgreich.
"So manches Urteil wäre sonst von der Strafe her geringer ausgefallen", meint der Oberstaatsanwalt. Und im besten Fall zeige die Strafe Wirkung und es komme danach zu keinen weiteren Straftaten mehr.