Die Stadt sei nicht verpflichtet, das Schwimmbad Bosenheim zu sanieren – so das Urteil des Vorsitzenden Richters am Dienstagmorgen in Koblenz. Damit wurde die Klage des Bosenheimer Ortsbeirats abgewiesen. Er wollte erreichen, dass die Stadt das Bad sanieren muss, damit es wieder öffnen kann.
Streit um Schwimmbad läuft seit drei Jahren
Bereits 2023 wurde das Freibad geschlossen, weil große Mengen Wasser aus dem undichten Becken liefen. Seitdem wird darum gestritten, ob die Stadt Bad Kreuznach verpflichtet ist, für die Sanierung des Freibades aufzukommen. Um das zu entscheiden, musste sich das Koblenzer Verwaltungsgericht jetzt fast 60 Jahre alte Dokumente anschauen.
Bad Kreuznach übernimmt 1969 Bosenheim plus Schwimmbad
Denn: 1969 war das bis dahin eigenständige Dorf Bosenheim in die Stadt Bad Kreuznach eingemeindet worden. In dem Vertrag sagte die Stadt damals zu, für das Bosenheimer Schwimmbad zu sorgen.
Das bedeutete auch, alle notwendigen Reparaturen und Wartungsarbeiten zu bezahlen, damit das Schwimmbad betrieben werden kann. Nach Ansicht des Bosenheimer Ortsbeirates gilt dieser Eingliederungsvertrag bis heute. Die Stadt Bad Kreuznach gab aber kein Geld zur Sanierung frei. Deshalb zog der Ortsbeirat vor Gericht.
Stadtrat Bad Kreuznach stimmt für Schließung des Schwimmbades
In einem ersten Prozess forderte das Verwaltungsgericht dann den Stadtrat Bad Kreuznach auf, eine definitive Entscheidung zu treffen, wie er mit dem Schwimmbad weiter umgehen will. Auch sollte er dazu Stellung beziehen, ob die Stadt sich eine Sanierung finanziell überhaupt leisten könnte.
Seit fast zwei Jahren geschlossen Gericht: Stadtrat soll über Schwimmbad Bosenheim abstimmen
Seit Jahren streitet Bosenheim mit der Stadt Bad Kreuznach darüber, wer die Sanierung des Freibades bezahlt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine Empfehlung ausgeprochen.
Im Mai letzten Jahres sprach sich der Bad Kreuznacher Stadtrat daraufhin in einem Grundsatzbeschluss dafür aus, dass das Bad dauerhaft geschlossen bleibt.
Ortsbeirat Bosenheim klagt erneut vor Verwaltungsgericht Koblenz
Diese Entscheidung des Bad Kreuznacher Stadtrates wollte der Ortsbeirat Bosenheim nicht akzeptieren. Er klagte erneut vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht.
Jetzt entschied das Gericht, dass der 1969 geschlossene Vertrag die Stadt nur verpflichte, den Betrieb des Schwimmbads im damaligen Zustand zu erhalten – nicht aber, das Bad umfassend zu sanieren. Den heutigen Zustand des Freibads habe die Stadt nicht verschuldet.
Ortsbeirat will sich über weiteres Vorgehen beraten
Schließt das Schwimmbad also für immer? Laut SWR-Information will der Bosenheimer Ortsbeirat einen Antrag auf Berufung stellen. Am Mittwochabend (29.07.26) will er sich im Freibad treffen, um zu beraten, wie es weitergeht.