Millionen Liter vermischt

Letztes Urteil im rheinhessischen Weinskandal gefallen

In einer Weinkellerei wurden jahrelang verschiedene Sorten Wein zusammengeschüttet, ohne das zu kennzeichnen. Nun wurde in Bad Kreuznach auch der ehemalige technische Betriebsleiter verurteilt.

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Stand

Der 47-jährige Angeklagte hatte im Prozess gestanden, von den illegalen Machenschaften gewusst zu haben. Sein Verteidiger hatte jedoch betont, sein Mandant habe zwar davon gewusst - getan habe er aber nichts. Deshalb hatte er einen Freispruch gefordert. Das sah das Gericht aber anders.

Mehr als 25.000 Euro Strafe

Als Betriebsleiter sei er die rechte Hand des ehemaligen Geschäftsführers und eigentlichen Haupttäters gewesen. Der ist im vergangenen Jahr gestorben. In der Weinkellerei waren Weine verschiedener Anbaugebiete unrechtmäßig zusammengemischt worden. Das Gericht beziffert den bei diesem Betrug entstandenen Schaden mit mehr als sechs Millionen Euro.

Der ehemalige Betriebsleiter wurde zu einer Geldstrafe von mehr als 25.000 Euro verurteilt. Er wäre damit vorbestraft. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Kellerei wollte Kosten sparen

Laut Gericht wollte der inzwischen verstorbene Geschäftsführer der Weinkellerei durch den Betrug Kosten sparen. Deshalb hatte er demnach immer wieder Tanks mit Weinen aus anderen Weinanbaugebieten auffüllen lassen.

Zwei weitere Mitarbeiter der Weinkellerei waren bereits wegen Beihilfe zu diesem Betrug zu Geldstrafen verurteilt worden.

Zwei Angeklagte sitzen im Gerichtssaal in Bad Kreuznach. Sie hatten Wein gemischt, das aber nicht angegeben.
Zwei der Angeklagten sitzen im Gerichtssaal in Bad Kreuznach. Sie sollen verschiedene Sorten Wein miteinander gemischt, das aber nicht angegeben haben. V. Siemers

Mit neuem Buchungssystem getrickst

Einer von ihnen hatte sich vor allem um die Buchhaltung gekümmert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ein neues Buchungssystem eingeführt zu haben, mit dem der Betrug bei Kontrollen besser verheimlicht werden konnte. Damit sei er ein "wichtiger Puzzlestein für die Manipulationen im Keller gewesen", so der Staatsanwalt. Außerdem, so der Staatsanwalt weiter, hätte er sich jederzeit dazu entscheiden können, den Betrieb zu verlassen.

Ein Angeklagter sitzt im Landgericht Bad Kreuznach neben seinem Anwalt. Ihm wird vorgeworfen, Wein vermischt zu haben.
Dieser Angeklagte hatte sich vor allem um die Buchhaltung gekümmert. V. Siemers

Auch ein Kellermeister, der sich vor Gericht verantworten musste, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Als Begründung führte der Vorsitzende Richter unter anderem an, dass der Kellermeister den Betrieb zwischenzeitlich verlassen habe. Deswegen sei er nur für einen Teil der Taten mitverantwortlich. Außerdem hatte auch er ein Geständnis abgelegt und den Betrug damit zugegeben.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Sibylle Jakobi
Sibylle Jakobi ist Reporterin im SWR Studio Mainz
Vanessa Siemers
SWR-Redakteurin Vanessa Siemers
Onlinefassung
Corinna Lutz
Corinna Lutz ist Reporterin im SWR Studio Mainz

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