Der 47-jährige Angeklagte hatte im Prozess gestanden, von den illegalen Machenschaften gewusst zu haben. Sein Verteidiger hatte jedoch betont, sein Mandant habe zwar davon gewusst - getan habe er aber nichts. Deshalb hatte er einen Freispruch gefordert. Das sah das Gericht aber anders.
Mehr als 25.000 Euro Strafe
Als Betriebsleiter sei er die rechte Hand des ehemaligen Geschäftsführers und eigentlichen Haupttäters gewesen. Der ist im vergangenen Jahr gestorben. In der Weinkellerei waren Weine verschiedener Anbaugebiete unrechtmäßig zusammengemischt worden. Das Gericht beziffert den bei diesem Betrug entstandenen Schaden mit mehr als sechs Millionen Euro.
Der ehemalige Betriebsleiter wurde zu einer Geldstrafe von mehr als 25.000 Euro verurteilt. Er wäre damit vorbestraft. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Kellerei wollte Kosten sparen
Laut Gericht wollte der inzwischen verstorbene Geschäftsführer der Weinkellerei durch den Betrug Kosten sparen. Deshalb hatte er demnach immer wieder Tanks mit Weinen aus anderen Weinanbaugebieten auffüllen lassen.
Zwei weitere Mitarbeiter der Weinkellerei waren bereits wegen Beihilfe zu diesem Betrug zu Geldstrafen verurteilt worden.
Mit neuem Buchungssystem getrickst
Einer von ihnen hatte sich vor allem um die Buchhaltung gekümmert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ein neues Buchungssystem eingeführt zu haben, mit dem der Betrug bei Kontrollen besser verheimlicht werden konnte. Damit sei er ein "wichtiger Puzzlestein für die Manipulationen im Keller gewesen", so der Staatsanwalt. Außerdem, so der Staatsanwalt weiter, hätte er sich jederzeit dazu entscheiden können, den Betrieb zu verlassen.
Auch ein Kellermeister, der sich vor Gericht verantworten musste, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Als Begründung führte der Vorsitzende Richter unter anderem an, dass der Kellermeister den Betrieb zwischenzeitlich verlassen habe. Deswegen sei er nur für einen Teil der Taten mitverantwortlich. Außerdem hatte auch er ein Geständnis abgelegt und den Betrug damit zugegeben.