Getöteter Arzt Steffen Braun

Mord nicht verhindert? Mutter steht erneut vor Trierer Gericht

Der gewaltsame Tod des Arztes Steffen Braun aus Gerolstein beschäftigt die Justiz erneut. Mehr als drei Jahre nach der Tat hat vor dem Landgericht Trier ein neuer Prozess begonnen.

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Stand

Von Autor/in Lynn Bentzen

Diesmal geht es nur noch um die frühere Lebensgefährtin des 53-jährigen Opfers. Das Gericht will klären, ob sie für die Tat doch stärker mit verantwortlich ist, als im ersten Urteil festgestellt wurde.

Heimtückischer Mord an Arzt

Der Fall hatte Ende 2022 für großes Aufsehen in der Region gesorgt. Der 53-jährige Arzt war damals kurz nach Weihnachten verschwunden. Wenig später entdeckten Ermittler sein brennendes Auto. Erst Monate danach wurde seine Leiche in einem Waldstück bei Rockeskyll in der Vulkaneifel gefunden - vergraben und deutlich gezeichnet von massiver Gewalt.

Das brennende Auto von Steffen Braun in einem Waldstück.
Das Auto von Steffen Braun wurde brennend in einem Waldstück gefunden. Staatsanwaltschaft Trier und das Polizeipräsidium Trier

Im ersten Prozess sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Sohn der Lebensgefährtin und dessen Halbbruder den Arzt in seinem Wohnhaus angriffen. Sie schlugen ihn bewusstlos und erdrosselten ihn anschließend. Die beiden waren zur Tatzeit 16 Jahre alt und wurden wegen heimtückischen Mordes zu Jugendstrafen von neun beziehungsweise sechs Jahren verurteilt. Diese Urteile sind inzwischen rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft legte Revision gegen Urteil ein

Nicht rechtskräftig dagegen ist das Urteil der Mutter. Sie stand damals ebenfalls vor Gericht. Ihr wurde vorgeworfen, während der Tat im Haus gewesen zu sein, ohne eingegriffen oder geholfen zu haben.

Zudem soll sie an der späteren Brandstiftung beteiligt gewesen sein, mit der Spuren verwischt werden sollten. Im August 2024 wurde sie deshalb zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt – unter anderem wegen Brandstiftung und unterlassener Hilfeleistung.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgericht Trier eine entscheidende Frage nicht ausreichend geprüft habe: Hätte die Frau ihren Sohn aktiv von der Tat abhalten müssen und können?

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Angeklagte äußert sich zum Prozessauftakt

Zum Auftakt des Prozesses äußerte sich die Angeklagte ausführlich zu ihrem Leben mit Steffen Braun. Immer wieder brach sie während ihrer Aussagen in Tränen aus. Sie schilderte die elfjährige Beziehung zu Braun als wechselhaft.

Nüchtern sei er "der liebste Mensch" gewesen, unter Alkoholeinfluss jedoch aggressiv, beleidigend und auch körperlich geworden. Dennoch habe sie ihn geliebt. "Er ist ein ganz besonderer Mensch für mich", sagte die 38-Jährige.

Mutter und Sohn treffen vor Gericht erstmals wieder aufeinander

Ihre drei gemeinsamen Kinder habe sie seit ihrer Inhaftierung nicht mehr gesehen. Nach Angaben der Frau leben die Kinder inzwischen in Heimen oder Wohngruppen, der Briefkontakt sei mittlerweile eingestellt worden. Die zwei verurteilten Jugendlichen sitzen nach wie vor in Haft.

Ihren bereits wegen Mordes verurteilten Sohn sah die Frau am Donnerstagnachmittag vor Gericht wieder - das erste Mal seit dem Prozess 2024. Seine Aussagen deckten sich im Wesentlichen mit denen seiner Mutter. Er schilderte vor Gericht, dass es in der Familie immer wieder Streit und Gewalt gegeben habe, vor allem wenn Steffen Braun Alkohol getrunken habe.

Verteidigung schildert Tatabend

In einer von ihren Rechtsanwälten verlesenen Erklärung schilderte die Angeklagte auch den Tatabend. Braun sei betrunken gewesen, habe sie beleidigt und mit dem Tod bedroht. Außerdem habe er ein Messer bei sich getragen. Später habe sie geschlafen und erst davon erfahren, dass Braun tot sei, als ihr Sohn sie weckte.

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Wäre sie früher wach geworden, hätte sie die Tat verhindert, sagte sie. Zugleich räumte sie ein, dass die Polizei hätte verständigt werden müssen. Dass sie dies nicht getan habe, bereue sie zutiefst. Die Angeklagte sagte, sie und Braun seien bis zuletzt ein Paar gewesen, auch wenn eine räumliche Trennung angestanden habe.

Polizei widerspricht der Angeklagten

Mehrere Polizeibeamte widersprachen dieser Darstellung. Sie berichteten, die Frau habe kurz nach der Tat angegeben, keine Beziehung mehr mit Braun geführt zu haben.

Beteiligung am Mord nie nachgewiesen

Eine direkte Beteiligung am Mord selbst konnte der Frau bislang nicht nachgewiesen werden. Dennoch könnte sich ihre strafrechtliche Verantwortung deutlich verändern, sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass sie ihre so genannte Garantenpflicht verletzt hat.

Denn nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war sie als Mutter und auch als ausgebildete Krankenschwester in besonderer Weise verpflichtet, einzugreifen und das Opfer zu schützen. Ein Urteil wird Anfang Juli erwartet.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Lynn Bentzen
Lynn Bentzen ist Redakteurin, Reporterin und Nachrichtensprecherin im SWR Studio Trier.

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