Es war eine Verzögerung von drei Minuten, die einen Prozesstermin vor dem Mainzer Amtsgericht völlig auf den Kopf gestellt hat. Im Grunde war die Verhandlung fast abgeschlossen, es fehlte nur noch die Urteilsverkündung.
Auf einmal stand der Anwalt des Angeklagten auf und verließ aufgebracht den Gerichtssaal. Er sagte noch, er habe einen Handwerkertermin. Wenn er den nicht wahrnehme, habe er kein fließendes Wasser zuhause. Das gehe so nicht. Dann ließ er die Tür knallen und war weg.
Richter: So eine Unverschämtheit
Damit war die Urteilsverkündung geplatzt und der Vorsitzende Richter sauer. So etwas Unverschämtes habe er in seinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt. Das sei unprofessionell.
"Bei einem Prozess, bei dem eine Strafe von mehr als zwei Jahren erwartet wird, darf kein Akt ohne den Anwalt des Angeklagten stattfinden", erklärte ein Gerichtssprecher dem SWR. Dazu gehöre selbstverständlich auch die Urteilsverkündung.
Neuer Termin für Urteilsverkündung angesetzt
Dem Richter blieb nichts anderes übrig, als einen neuen Termin für die Urteilsverkündung anzusetzen. Ist der Anwalt aus Wiesbaden dann wieder nicht dabei, könnte sich die Sache sogar bis ins kommende Jahr verzögern.
SWR3 Posting der Woche Anwalt lässt Urteilsverkündung platzen – wegen Termin mit Handwerkern
Eigentlich war die Verhandlung am Amtsgericht Mainz so gut wie durch. Doch dann stand der Anwalt des Angeklagten plötzlich auf und ging. SWR3 Redakteur Jakob Reifenberger fragt sich im Posting der Woche: verständlich oder ein Unding?
"In diesem Fall braucht der Angeklagte möglicherweise einen neuen Anwalt, der müsste Akteneinsicht bekommen und die komplette Verhandlung würde von vorne beginnen", so der Gerichtssprecher weiter.
Konsequenzen für Anwalt unklar
Wenn geladene Zeugen nicht vor Gericht auftauchen, können sie von der Polizei abgeholt und zwangsweise zum Gericht gebracht werden. Bei einem Anwalt sei das nicht möglich.
Ob das Verhalten des Anwalts Konsequenzen für ihn haben wird, ist noch nicht bekannt. Der Richter kündigte an, den Vorfall bei der Anwaltskammer in Hessen zu melden. Die hat den Vorfall auf SWR-Anfrage als "untypisch" eingestuft, will sich zu dem konkreten Fall aber nicht weiter äußern.
Angeklagtem Einbrecher drohen drei Jahre Haft
In dem Prozess ging es übrigens um mehrere Einbrüche in ein Wohnhaus und Büroräume. Die Staatsanwaltschaft forderte für den mehrfach vorbestraften Angeklagten drei Jahre Haft.
Zuerst hatte die Allgemeine Zeitung über diesen Fall berichtet.