Ende der Sommerferien

Ganztagsbetreuung startet: Wo Schulen in RLP noch Probleme haben

Für 41.000 Erstklässler in RLP gibt es im neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Können die Städte und Gemeinden das stemmen?

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Stand

Von Autor/in Jana Klimczak

Räumlichkeiten neu organisieren, Mensen bauen, Personal finden: Die To-do-Liste der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz war in den vergangenen Jahren lang. Ab dem neuen Schuljahr haben Grundschulkinder das Recht auf Ganztagsbetreuung: Sie können montags bis freitags acht Stunden lang betreut werden, wenn die Eltern das möchten, auch in den Ferien. 2021 haben Bundestag und Bundesrat das so beschlossen. Nun geht's los - eine Herausforderung.

Schulen in RLP können Ganztagsbetreuung leisten

Ein landesweit einheitliches Angebot gibt es nicht. Es ist die Aufgabe von Städten und Gemeinden ein Betreuungsangebot zu schaffen. Sie sind in der Regel auch die Schulträger und arbeiten jeweils vor Ort daran, den Rechtsanspruch umzusetzen. Das kann über die Schulen, aber auch über andere kommunale Einrichtungen sein.

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz aber zuversichtlich, den Rechtsanspruch einlösen zu können. Die Situation im Land sei zwar unterschiedlich, sagt Moritz Petry, Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds in Rheinland-Pfalz. "Insgesamt sehen wir die Kommunen und Schulen aber gut aufgestellt, um den Eltern ein verlässliches Angebot für ihre Kinder machen zu können."

Auch Stefan Jakobs, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz geht davon aus, "dass alle Kinder einen Platz bekommen werden, die ihn brauchen." Allerdings ist nicht sicher, ob jedes Kind einen Platz an der eigenen Schule bekommen kann. Das ist aber auch gar nicht vorgeschrieben. Angebote könnten an bestimmten Standorten zusammengelegt werden, etwa im ländlichen Raum oder wenn sie an einzelnen Schulen nur wenig nachgefragt werden.

Insgesamt sehen wir die Kommunen und Schulen aber gut aufgestellt, um den Eltern ein verlässliches Angebot für ihre Kinder machen zu können.

RLP hatte schon gute Ganztagsstruktur

Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben im Vergleich zu anderen Bundesländern seit vielen Jahren Ganztagsschulen. Nach Angaben des Bildungsministeriums werden sie seit 2002 nach und nach ausgebaut. Knapp 91 Prozent der Grundschulen haben demnach heute bereits ein ganztägiges Angebot. Hier muss also gar nicht so viel geändert werden.

Von diesem Wissen könnten die Schulträger zudem profitieren, sagt Stefan Jakobs von der GEW. Das zeigt sich etwa in Trier oder Neustadt an der Weinstraße. An den dortigen Grundschulen gibt es bereits verschiedene Ganztagsangebote. Ein komplett neues Angebot musste deshalb nicht aufgebaut werden, heißt es auf Anfrage.

Ähnlich sieht es in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Kreis Altenkirchen) aus. Auch die sechs Grundschulen hier haben schon ein Ganztagsangebot. Teilweise werden die Kinder bereits montags bis donnerstags acht Stunden lang betreut. Die Betreuung wurde hier nur auf den Freitag ausgedehnt. Dafür konnten sogar die Lehrkräfte der Schulen gewonnen werden, erzählt Sascha Koch, Fachbereichsleiter für den Bereich Soziales und Generationen. In der Verbandsgemeinde gibt es sogar schon Plätze für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4.

Weiter große Herausforderungen bei Ganztagsbetreuung

So gut das klingt, viele Herausforderungen gibt es dennoch weiterhin zu meistern:

1. Umbaumaßnahmen und Personal

Laut Gemeinde- und Städtebund sind zwar vielerorts entsprechende Räume eingerichtet und Essensangebote organisiert worden. Aber viele Umbauten laufen noch oder werden erst geplant. In Altenkirchen wird etwa die Erich-Kästner-Grundschule zu einer Ganztagsschule ausgeweitet, berichtet Fachbereichsleiter Koch. Dafür werde eine neue Mensa benötigt, der Spatenstich sei im August vorgesehen. Auch aus Trier heißt es, dass viele Schulen zusätzliche Mensen, Aufenthaltsräume und Bewegungsflächen bräuchten. Eine große Herausforderung ist es, die Projekte schnell umzusetzen und zu bezahlen.

Auch qualifiziertes Personal zu finden, ist aufgrund des Fachkräftemangels schwierig. Vielerorts wird zunächst auch nicht-pädagogisches Fachpersonal zum Einsatz kommen, vor allem dort, wo es keine Strukturen mit Ganztagsschulen gibt, schätzt die GEW.

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2. Qualität der Betreuung und Inklusion

Nach der neuen Gesetzeslage genügt es, wenn die Kinder am Nachmittag beaufsichtigt werden. Verantwortliche - etwa in Trier - wünschen sich aber, die Nachmittagsbetreuung mit schulischen Inhalten zu verbinden. Dies sei aber mit Ausnahme der Ganztagsschule nicht möglich.

Auch der Verein Leitungen rheinland-pfälzischer Grundschulen (LRPG) sieht Probleme bei der pädagogischen Qualität der Betreuung. "Häufig fehlen Fachkräfte mit der erforderlichen Qualifikation, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder - insbesondere auch von Kindern mit besonderem Förderbedarf - gerecht zu werden", so Sprecherin Andrea Franz. Das führt auch dazu, dass Inklusion bei der Ganztagsbetreuung auf der Strecke bleibt. "Aus unserer Praxis wissen wir, dass manche Eltern von Kindern mit Förderbedarf bewusst keinen Antrag auf Ganztagsbetreuung stellen, weil sie befürchten, keine fachlich geeigneten Betreuungskräfte für die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder zu finden."

Auch die Art der vorhandenen Räumlichkeiten könne problematisch sein. Die Räume der bestehenden Schulgebäude seien etwa in der Regel für klassischen Unterricht konzipiert. "Für Bewegungs-, Spiel- und Erfahrungsangebote sowie Rückzugsmöglichkeiten fehlen häufig geeignete Flächen", sagt Franz. Auch das schränke die Qualität der pädagogischen Angebote erheblich ein.

3. Betreuung in den Ferien

Ein weiterer großer Knackpunkt: die Betreuung in den Ferien. Auch in der schulfreien Zeit sollen montags bis freitags acht Stunden Betreuung angeboten werden. "Qualifiziertes Personal muss gefunden werden, die Lehrkräfte scheiden für die Betreuung des Angebots in den Schulferien aus", sagt Stefan Jakobs von der GEW. "Zudem werden in Ferienzeiten in den Räumlichkeiten in der Regel Baumaßnahmen umgesetzt."

Auch sei es vor allem in den Ferien schwierig, die Betreuung für beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen zu gewährleisten. Es sei nicht geklärt, wie diese Schüler befördert werden könnten oder wer die Betreuung übernimmt. "Hier kann nicht mal eben jemand ohne Qualifikationen an ein paar Stunden in der Woche eine Betreuung übernehmen", so Jakobs.

Vielerorts ist die Betreuung in den Ferien noch nicht abschließend geregelt. Unklar ist, wie viele Eltern das Angebot für ihre Kinder nutzen wollen, also wie hoch der Bedarf ist. In der Verbandsgemeinde Rhein-Selz startet die Ferienbetreuung erst mit den Osterferien 2027. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld will langfristig mit Kirchengemeinden und Sportvereinen zusammenarbeiten, um das Angebot stemmen zu können. Das muss aber entsprechend geplant und koordiniert werden. Dafür stellt die Verbandsgemeinde extra eine pädagogische Fachkraft und eine Verwaltungsfachkraft ein.

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4. Finanzierung

Viele Kommunen wünschen sich mehr finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Für Personalkosten und Sachkosten wie beispielsweise den Bau von Mensen oder die Einrichtung von Betreuungsräumen gibt der Bund Geld. Allein in Rheinland-Pfalz sind das für die nächsten vier Jahre 182 Millionen. Allerdings sagt der Gemeinde- und Städtebund, dass diese Summe auf keinen Fall ausreicht. Er wünscht sich klare und verlässliche Regeln für die Finanzierung, auch über das Jahr 2029 hinaus. Zudem ist nach Angaben der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld noch vieles offen - etwa die Frage, wer die höheren Betriebskosten bei längeren Betreuungszeiten trägt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bleibt auch in Zukunft eine große Herausforderung.

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Jana Klimczak

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