Rechtsanspruch startet Mitte August

Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Pfälzer Kommunen fordern mehr Geld

Ab dem neuen Schuljahr haben alle Erstklässler Anspruch auf eine achtstündige Betreuung. Doch den Pfälzer Kommunen fehlt es an Geld.

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Von Autor/in Ulrike Brandt

Eltern von Vorschulkindern und Grundschulkindern haben mit Sicherheit in den vergangenen Monaten Post bekommen. Da wurde zum Beispiel gefragt: "Soll Ihr Kind in Zukunft nach Schulschluss ab Mittag weiter betreut werden? Und wenn ja, wie lange?"

Die Infos brauchten die Kommunen, um zu planen, wie hoch die Nachfrage nach einer Betreuung wirklich ist. Generell haben erstmal die Erstklässler einen Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung pro Tag. Das gilt ab Mitte August, mit dem Start des neuen Schuljahres. Bis zum Schuljahr 2029/2030 muss dann für alle Kinder von Klasse 1 bis 4 diese Betreuung pro Tag möglich sein – wenn die Eltern das wollen.

Bekommen alle Erstklässler einen Platz?

Mitte August startet das neue Schuljahr – die Kommunen in der Vorder- und Südpfalz sind zuversichtlich, den Rechtsanspruch dann einlösen zu können. Das melden zum Beispiel die Städte Ludwigshafen, Speyer, Landau und Schifferstadt, die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Wachenheim oder Herxheim.

Je nachdem, wie früh die Kommunen mit dem Aufbau einer Ganztagsbetreuung angefangen haben, gibt es schon Plätze für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse. Zum Beispiel in der Verbandsgemeinde Kandel.

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Generell gibt es verschiedene Betreuungsangebote: Es gibt Ganztagsschulen bis 16 Uhr, "Betreuende Grundschulen" mit flexibleren Zeiten und Horte. Nur die reinen Ganztagsschulen sind kostenlos. Für die anderen Angebote müssen Familien zahlen - die Kosten unterscheiden sich von Ort zu Ort. Auch bei der Betreuung der Hausaufgaben und dem Mittagessen gibt es Unterschiede.

Kommunen brauchen für Ganztagsbetreuung mehr Geld

Viele Kommunen haben etwas gemeinsam beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen: Sie ächzen unter der Last. Zum Beispiel so: "Mit den bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen kann das Thema nicht gestemmt werden". Das schreibt die Verbandsgemeinde Maikammer.

Die VG Rülzheim schreibt auf Anfrage: "Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch Land und Bund wäre hilfreich, insbesondere im Hinblick auf Personal, Infrastruktur und laufende Betriebskosten." Und von "nicht gedeckten Kosten in allen Bereichen" spricht die VG Jockgrim.

Rechtsanspruch bringt "erhebliche finanzielle Belastung"

Auch die größeren Städte in der Pfalz brauchen deutlich mehr Geld für die Ganztagsbetreuung. Die sowieso klamme Stadt Ludwigshafen spricht von "erheblichen Investitionen in Infrastruktur, Personal, Organisation und Qualitätsentwicklung". Bund und Land müssten sich dauerhaft an den laufenden Kosten beteiligen.

Auch die Stadt Speyer rechnet mit einer erheblichen finanziellen Belastung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Stadt Landau gibt an, dass ein "finanzieller Mehraufwand" entsteht, den man aber noch nicht konkret kenne.

Betreuung auch in den Ferien: Kommunen planen

Etwas, dass berufstätige Eltern wohl freuen dürfte: Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien. Bis auf vier Wochen im Jahr haben Familien also auch einen Anspruch auf Betreuung in den Ferien. Vor allem die sechswöchigen Sommerferien sind für manche Eltern bisher schwer zu überbrücken.

Die ersten Ferien, die das betrifft, werden die Herbstferien jetzt im Oktober sein. Viele Kommunen melden zurück: Sie stecken noch mitten in der Planung, wie sie das für alle Kinder der ersten Klasse umsetzen können. Andere können auf Angebote aufbauen, die es auch schon in den Jahren davor gab.

Aber: Auch der Rechtsanspruch für die Betreuung in den Ferien wird nach und nach wachsen. Das gilt dann für alle Altersstufen der Grundschule. Deswegen schreibt die Verbandsgemeinde Bobenheim-Roxheim auf SWR-Anfrage frustriert: Man könne sich momentan nicht vorstellen, "wie wir als kleine Kommune mit 1,5 Stellen in der Schulverwaltung und ohne festen Betreuerpool während der Sommerferien 2029 annähernd 400 Kinder betreuen sollen, wenn der Rechtsanspruch für alle Klassenstufen greift."

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