Rheinland-Pfalz setzt sich für schärferes Strafrecht ein

Initiative im Bundesrat: Härter gegen Hasskommentare im Netz

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will erreichen, dass Menschen, die Hasskommentare gegen Verstorbene verfassen, strafrechtlich einfacher verfolgt werden können.

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Von Autor/in Christian Buttkereit

Der Bundesrat hat am Freitag einem Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz zugestimmt, der ermöglichen soll, dass Menschen, die Hasskommentare gegen Verstorbene verfassen, strafrechtlich einfacher verfolgt werden können. Anlass ist die Verunglimpfung der beiden 2022 im Landkreis Kusel ermordeten Polizisten.

Nach der Tat am frühen Morgen des 31. Januar 2022 bekundeten viele Internetnutzer ihr Mitgefühl mit den Angehörigen der jungen Polizeikommissaranwärterin Yasmin B. und ihrem Kollegen, dem Polizeioberkommissar Alexander K. Allerdings gab es auch Einträge, in denen die Tat gutgeheißen oder sogar bejubelt wurde. Weil es sich um mehr als nur Einzelfälle handelte, richtete das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eine eigene Ermittlungsgruppe "Hate Speech" ein.

Hasskommentare längst keine Einzelfälle

Innerhalb eines halben Jahres nach der Tat gingen die Ermittler rund 1.700 Hinweisen nach. Davon bewertete die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 536 Kommentare und 309 Likes als strafrechtlich relevant. Den mutmaßlichen Verfassern wurde hauptsächlich Billigung von Straftaten nach 140 StGB und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß 189 StGB vorgeworfen.

So schrieb zum Beispiel der inzwischen rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilte Volker S. aus dem Kreis Birkenfeld nicht nur in einer E-Mail an die Polizei, dass er die Tat "feiere", sondern rief bei Facebook auch als selbsternannter "Cophunter" zur "Jagd auf Polizisten auf".

Aktuelle Rechtslage macht Strafverfolgung schwierig

In einem anderen Fall verurteilte das Amtsgericht München einen Mann zu einem Jahr Haft, weil er die getöteten Polizisten als "Bastarde" bezeichnet hatte und ihren Münchener Kollegen das gleiche Schicksal gewünscht hatte. Das Gericht sprach von einem der ersten Verfahren überhaupt wegen Hassrede zum Nachteil der ermordeten Beamten beziehungsweise ihrer Angehörigen.

Dass derartige Verfahren selten sind, liegt an Paragraph 189 StGB. Denn nach geltender Rechtslage können nur die nächsten Angehörigen einen Strafantrag stellen. Das möchte die rheinland-pfälzische Landesregierung ändern. Justizminister Philipp Fernis (FDP) und Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagen, sofern ein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe, solle auch von Amts wegen ermittelt werden können. Bei Staatsbediensteten soll außerdem der letzte Dienstvorgesetzte die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf Strafverfolgung zu stellen.

Saarland beteiligt sich an Gesetzesinitiative

Einen gleichlautenden Antrag hatte Rheinland-Pfalz bereits in der letzten Legislaturperiode des Bundestages eingebracht. Wegen des vorzeitigen Endes der Ampelregierung war darüber aber nicht mehr entschieden worden. Seitdem hat das Thema zusätzliche Aktualität erhalten. Denn auch nach den tödlichen Schüssen auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen Ende August dieses Jahres gab es Hasskommentare im Netz. Das Saarland hatte bereits im Vorfeld angekündigt, den rheinland-pfälzischen Gesetzesantrag im Bundesrat zu unterstützen. Wie von Ministerpräsident Schweitzer bereits zu Sitzungsbeginn erwartet, stimmte die Länderkammer dem Antrag mehrheitlich zu.

Kusel

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