In den Blickpunkt gerückt ist der Fall einer Landesbeamtin im SPD-geführten Innenministerium von Rheinland-Pfalz. Sie ist seit Dezember 2024 beurlaubt, der Sonderurlaub dauert noch bis Ende Mai dieses Jahres. In dieser Zeit ist sie für die Landes-SPD tätig - und dort vor allem für den Landtagswahlkampf zuständig. Zunächst hatte der "Trierische Volksfreund" über den Fall berichtet.
Beamtin erhält keine Bezüge vom Land
Das Innenministerium erklärte auf Anfrage, dass rechtliche Vorgaben erfüllt seien und verweist auf das Parteiengesetz. Beurlaubungen seien erlaubt, wenn sie öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dienten. Die Arbeit der Beamtin in der Partei diene "der Funktionsfähigkeit der Demokratie und unseres Staatswesens insgesamt."
Die Beamtin erhält während des Sonderurlaubs keine Bezüge vom Land. Ihre Pensionsansprüche steigen aber weiter - pro Jahr um knapp 1,8 Prozent. Die SPD zahle als ihr Arbeitgeber einen Versorgungszuschlag an das Landesamt für Finanzen.
Kritik von CDU und Freien Wählern
Die CDU-Opposition wirft der SPD vor, "Wahlkampf auf Kosten der Steuerzahler" zu machen. CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger sprach von einer "besonderen Chuzpe" der SPD. Er könne die Erklärung des Ministeriums nicht nachvollziehen.
Die Freien Wähler teilen mit: "Wenn Beamte für Parteien arbeiten und gleichzeitig ihre staatlichen Pensionsansprüche weiter wachsen, entsteht ein massives Gerechtigkeitsproblem. Für normale Arbeitnehmer ist so etwas unvorstellbar."
Schlägt dem Fass den Boden aus.
Auch der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz kritisiert das Vorgehen. Ein Sprecher teilt dem SWR Folgendes mit: "Dass das SPD-geführte Innenministerium einer Beamtin mit SPD-Parteibuch seit über einem Jahr Sonderurlaub mit Pensionsanspruch zur Leitung des SPD-Wahlkampfes einräumt und das als Dienst an der Demokratie verkauft, schlägt dem Fass den Boden aus. Hätte Innenminister Ebling dasselbe für einen Wahlkampf-Leiter der CDU oder gar der AfD getan?"
167 Fälle von Sonderurlaub zum Stichtag
Die Stimmung ist also aufgeladen, so kurz vor der Landtagswahl. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Landesregierung wegen Sonderurlauben in der Kritik steht.
Neues "Schwarzbuch" vom Bund der Steuerzahler Steuergelder verschwendet? Sonderurlaube für Spitzenbeamte in RLP bis zur Pension
Der Bund der Steuerzahler hat sein "Schwarzbuch" mit Fällen veröffentlicht, in denen seiner Ansicht nach Geld verschwendet wird. Beispiel: Sonderurlaub statt Kündigung bei Top-Beamten.
Auf eine parlamentarische Anfrage aus den Reihen der Freien Wähler hatte die Landesregierung kürzlich geantwortet, dass sich Ende Januar 2026 insgesamt 167 Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Rheinland-Pfalz in einem Sonderurlaub befunden haben.
Der Landesrechnungshof sieht Sonderurlaube sehr kritisch - Sonderurlaube speziell für Staatssekretäre bewertet die Prüfbehörde sogar als rechtswidrig. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ist die Praxis dagegen offenbar rechtlich in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft Mainz sah zuletzt keine Anhaltpunkte für eine strafbare Handlung und hatte mitgeteilt, dass sie wegen der Sonderurlaube für Staatssekretäre kein Ermittlungsverfahren einleite. Vorausgegangen war eine Anzeige der Freien Wähler wegen Untreue – also Steuergeldverschwendung.
Experten bewerten aktuellen Fall als rechtswidrig
Der Beamtenrechtler Jürgen Lorse bewertet den Sonderurlaub für die Beamtin als rechtswidrig. Der frühere Ministerialrat im Bundesverteidigungsministerium sagte dem SWR, die Landesregierung habe gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Denn sie habe einer Regierungspartei gezielt ermöglicht, auf die personelle Ressource einer Beamtin zuzugreifen, deren hauptberufliche Pflicht in der unparteiischen Dienstausübung besteht. Es gehe erkennbar darum, der Regierungspartei einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen.
Der Staatsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands bewertet den Sonderurlaub der Beamtin ebenfalls als rechtswidrig. Auch Gröpl sieht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Gröpel sagte dem SWR, der Staat müsse gerade im Wahlkampf seine Neutralität peinlich genau beachten. Das ergebe sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das "Ausleihen" einer Beamtin auf dem Weg des Sonderurlaubs stehe damit nicht im Einklang.