Das Landgericht Trier hatte den damals 20-jährigen früheren Freund der Mutter im Januar vergangenen Jahres zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Mann hatte gestanden, das Kind geschlagen und heftig geschüttelt zu haben; der Junge starb Wochen später im Krankenhaus an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.
Beteiligte verständigen sich auf Urteil
Das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hatten sich wegen des Geständnisses auf die Strafe verständigt. Der Mann wurde schließlich wegen Totschlags verurteilt.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass er das Kind um jeden Preis gewaltsam zur Ruhe bringen wollte. Dass der Zweijährige sterben könnte, habe er dabei in Kauf genommen.
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Leiblicher Vater akzeptiert Urteil nicht
Der leibliche Vater des Kindes wollte das Urteil jedoch nicht akzeptieren und legte als Nebenkläger Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der BGH gab ihm Recht, weil das Landgericht Trier nicht geprüft hatte, ob die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen wurde und damit als Mord einzustufen wäre.
Eine andere Kammer am Trierer Landgericht muss den Fall jetzt neu verhandeln und erneut entscheiden.