Der 28-Jährige habe seinen drei Monate alten Sohn im April 2022 tatsächlich geschüttelt, sagte die Richterin am Landgericht Trier, davon sei das Gericht nach der Beweisaufnahme überzeugt. Allerdings sei dies kein Schütteln aus Überforderung gewesen, weil der Säugling stundenlang geschrien habe. Es habe eine medizinische Notsituation gegeben, in der das Kind gekrampft, geschrien und dann leblos im Arm gehangen habe.
"Er hat geschüttelt aus Panik und Verzweiflung, um das leblos wirkende Kind zurückzuholen", sagte die Richterin. Das sei in einer solchen Notlage nicht strafbar.
Prozess um getötetes Baby Vater bestreitet vor Trierer Gericht, Kind zu Tode geschüttelt zu haben
Ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg steht wegen Totschlags vor dem Landgericht Trier. Er soll seinen kleinen Sohn so heftig geschüttelt haben, dass er an den Folgen starb.
Angeklagter wollte Kind offenbar wachrütteln
Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Trier gefordert, den 28-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freizusprechen. Man gehe davon aus, dass es "eine medizinische Notsituation" gegeben habe, bei der das Kind leblos gewirkt habe. "Wir gehen daher von einem Rettungsversuch aus: Der Vater hat versucht, sein Kind wachzurütteln", sagte der Staatsanwalt.
Laut ursprünglicher Anklage sollte der Angeklagte seinen drei Monate Sohn so heftig geschüttelt haben, dass dieser später an den Folgen starb. Der 28-jährige Vater hatte zu Prozessbeginn bestritten, das Kind geschüttelt zu haben.
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Verteidiger: "Guter Tag für die Justiz"
Der Verteidiger des Angeklagten sprach nach dem Urteil "von einem guten Tag für die Justiz und die Trierer Staatsanwaltschaft". Die Gutachten, die ein Schütteltrauma festgestellt hätten, seien "katastrophal" gewesen, so Anwalt Christian Kruchten. Ein weiteres von der Familie in Auftrag gegebenes Gutachten hatte hingegen kein Schütteltrauma festgestellt.
Der Vater sagte am Ende des Prozesses: "Ich bin froh, wenn endlich alles rum ist und wir in Ruhe um unser Kind trauern können."