Diskussion um Probebühnen

Theaterstreit: Kein Ermittlungsverfahren gegen Trierer OB Leibe

Im Streit um den Bau der Probebühnen hat sich Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht strafbar gemacht.

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Die Staatsanwaltschaft Trier sieht keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD). Das teilte sie nach Prüfung der Strafanzeige der Stadtratsfraktionen Bündnis90/Die Grünen und der FDP mit. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich Wolfram Leibe strafbar gemacht habe, so der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf SWR-Anfrage.

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Strafanzeigen gegen OB Leibe gestellt

Die Stadtratsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und die FDP hatten der Staatsanwaltschaft im März einen eigenen Prüfbericht zu den Vorgängen rund um die Probebühnen vorgelegt. Diesen wertete die Staatsanwaltschaft als Strafanzeige und prüfte, ob sie aufgrund der Inhalte des Berichts Ermittlungen einleitet.
Demnach hatte Wolfram Leibe (SPD) im November 2020 einen Mietvertrag im Namen der Stadt Trier mit den Stadtwerken geschlossen – ohne dass der Stadtrat darüber abstimmen konnte.

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Die Trierer Staatsanwaltschaft sieht im Zusammenhang mit den Probebühnen kein strafbares Handeln von Oberbürgermeister Wolfram Leibe. dts Nachrichtenagentur

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen beinhaltete der Vertrag auch das künftige Probenzentrum für das Trierer Stadttheater. Der Mietvertrag geht über 25 Jahre und sein Gesamtvolumen beträgt laut einem Prüfbericht 28 Millionen Euro. Nach Auffassung der Grünen sei für die Stadt Trier ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Die Stadt hätte alternativ prüfen müssen, ob sie selber als Bauherr auftritt und dabei Geld spart.

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Kein Vermögensschaden durch Mietlösung entstanden

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist die drohende Belastung des städtischen Haushalts mit der Miete für das Probebühnenzentrum nicht geeignet, einen Vermögensschaden zu begründen. Auch der Vorwurf, dass der Oberbürgermeister eine wirtschaftlich ungünstigere Variante gewählt hatte, begründe keinen Vermögensschaden.

In dieser Halle sollen künftig Schauspiel, Tanz und Oper parallel auf Probebühnen üben können, die der Größe der Originalbühne im Theater entsprechen.
In dieser Halle sollen künftig Schauspiel, Tanz und Oper parallel auf Probebühnen üben können, die der Größe der Originalbühne im Theater entsprechen. SWT

Stadt konnte Probebühnen nicht selbst bauen

Das käme nur in Betracht, wenn die vermeintlich günstigere Variante, sprich ein Bau in Eigenregie, auch praktisch realisierbar gewesen wäre, so die Staatsanwaltschaft Trier. Aufgrund des fehlenden Grundstücks und nicht ausreichenden Personals in der städtischen Hochbauverwaltung sei ein solches Projekt aber nicht in angemessener Zeit zu realisieren gewesen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.


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