Das Gericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihn wegen versuchten Totschlags angeklagt, war aber schon in ihrem Plädoyer davon abgerückt. Der Angeklagte habe den Würgegriff zwischendurch immer wieder gelockert, deshalb habe kein Tötungsvorsatz vorgelegen, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit dem Urteil entsprach das Gericht genau der Forderung der Staatsanwaltschaft
Ehemann soll zugeschaut haben Prozess in Trier: Wollte Mann seine Schwägerin töten?
Ein Mann muss sich ab heute wegen versuchten Totschlags am Landgericht Trier verantworten. Er soll versucht haben, seine Schwägerin zu töten. Ihr Ehemann soll zugeschaut haben.
Freispruch für Ehemann
Der wegen Beihilfe ebenfalls angeklagte Ehemann wurde – wie von der Staatsanwaltschaft auch beantragt – freigesprochen. Es sei zwar schäbig, dass er seiner Frau nicht geholfen habe, so die Richterin, letztlich sei aber unklar geblieben, wann er zu der Tat dazukam und was zu diesem Zeitpunkt passierte.
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Grundlos gewürgt
Die Frau war im April vergangenen Jahres in ihrer Wohnung in Morbach von ihrem Schwager grundlos angegriffen worden. Er hatte sie mehrfach gewürgt und sich auf sie gesetzt. Die Frau erlitt unter anderem Prellungen und Blutergüsse. Außerdem sei sie seitdem traumatisiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.